für den Abschluss einer Online Mitgliedschaft im Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V.
(Stand: Juli 2020)
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Abschluss einer Online Mitgliedschaft im Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V. (im Folgenden „BVMW“)
2. Die Satzung des BVMW gilt ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen.
§ 2 Mitgliedschaft
1. Der Vereinsbeitritt erfolgt zum
Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V.
geschäftsansässig Potsdamer Straße 7 | Potsdamer Platz, 10785 Berlin
Vereinsregister Berlin Charlottenburg Nr. 19361 Nz
Bundesgeschäftsführer i.S.v. § 30 BGB: Senator a. D. Christoph Ahlhaus
Telefon: +49 30 533206-0
Telefax: +49 30 533206-50
E-Mail: info@bvmw.de
2. Mitglied im BVMW kann jede natürliche und juristische Person, die eine unternehmerische, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Die Präsentation und Bewerbung der Mitgliedschaft im BVMW auf unserer Website stellt kein verbindliches Angebot zum Erwerb einer Mitgliedschaft dar.
2. Zum Erwerb einer Mitgliedschaft kann jede natürliche und juristische Person, die eine unternehmerische, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt und sich zu den Vereinszwecken und -zielen bekennt, einen elektronischen Antrag auf Aufnahme in den BVMW über die Website des BVMW senden.
3. Nach dem Ausfüllen des Formulars für den Antrag auf Aufnahme in den BVMW kann der Antragsteller das Formular für den Antrag zur Aufnahme in den BVMW absenden. Das ausgefüllte Formular für den Antrag auf Aufnahme in den BVMW kann nur dann abgesendet werden, wenn die getätigten Angaben vollständig und korrekt sind. Sind die Angaben nicht vollständig oder inkorrekt wird in der Eingabemaske des Formulars für den Antrag auf Aufnahme in den BVMW ein entsprechender Hinweis zu unvollständigen oder nicht korrekten Angaben angezeigt. Das Absenden des Antrages stellt noch kein verbindliches Angebot zur Aufnahme in den BVMW dar, es dient lediglich der Vorbereitung eines verbindlichen Angebotes.
4. Bei dem Ausfüllen der verschiedenen Reiter des Formulars für den Antrag auf Aufnahme in den BVMW erfolgt bei Klicken des Buttons „weiter“ zunächst eine automatisierte, logische Prüfung auf Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben im Formular für den Antrage auf Aufnahme in den BVMW. Hierbei wird geprüft, ob die Pflichtangaben vorliegen und ob die getätigten Eingaben anhand der Zeichenlänge der Eingaben (z.B. Länge der IBAN) korrekt sind.
5. Nach der mit positivem Ergebnis abgeschlossenen logischen Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben erfolgt die Prüfung einer gegebenenfalls bereits bestehenden Mitgliedschaft im BVMW. Hierzu wird der angegebene Name des Unternehmens oder Einzelunternehmers automatisch mit der Liste der bestehenden Mitgliedschaften im BVMW abgeglichen. Besteht bereits eine Mitgliedschaft mit dem BVMW erfolgt eine Ablehnung des Mitgliedschaftsantrages mit Verweis auf eine bestehende Mitgliedschaft. Besteht noch keine Mitgliedschaft mit dem BVMW, wird das unverbindliche Angebot zur Aufnahme in den BVMW an die im Anmeldeformular angegebene E-Mailadresse des Antragsstellers weitergeleitet.
6. Vor dem Absenden des Antrages auf Aufnahme in den BVMW werden die eingegebenen Daten in einer Zusammenfassung dargestellt. Der Antragsteller hat die Möglichkeit die Angaben auf deren Korrektheit zu überprüfen. Möchte der Antragsteller die Angaben korrigieren ist dies durch klicken des Buttons „zurück“ möglich. Hier wird der Antragsteller auf die verschiedenen Reiter des Formulars zurückgeleitet.
7. Der Antragsteller erhält nach dem Absenden des Antrages auf Aufnahme in den BVMW ein unverbindliches Angebot per E-Mail mit der Bitte um Bestätigung und verbindliche Übersendung an den BVMW zugesandt. Die Bestätigung und Übersendung erfolgt auf Wunsch des Antragsstellers durch Klicken eines in der E-Mail enthaltenen Links. Mit dem Klicken des Links gibt der Antragsteller ein verbindliches Angebot zur Aufnahme in den BVMW ab.
8. Nachdem der Antragsteller das verbindliche Angebot zur Aufnahme in den BVMW an den BVMW gesendet hat, prüft der BVMW die Angaben des elektronischen Mitgliedschaftsantrages händisch anhand des Handelsregisters bezüglich der Korrektheit der Angaben. Sind die Angaben nicht korrekt, erfolgt eine Ablehnung des Mitgliedschaftsantrages per E-Mail. Fällt die Prüfung der Angaben positiv aus, wird der Mitgliedschaftsantrag dem Bundesvorstand zur Entscheidung vorgelegt.
9. Der Bundesvorstand entscheidet über die Annahme des verbindlichen Angebotes und die Aufnahme in den BVMW. Im Falle der Annahme des Angebots wird der Antragssteller durch die Übersendung eines Begrüßungsschreibens über die Aufnahme in den BVMW informiert.
10. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. Kalendertag des kommenden Monats, soweit der Mitgliedsantrag bis zum 15. Kalendertag des laufenden Monats gestellt wird. Wird der Mitgliedsantrag nach dem 15. Kalendertag des laufenden Monats gestellt, beginnt die Mitgliedschaft am 1. Kalendertag des darauffolgenden Monats.
§ 4 Weitere Regelungen
Im Übrigen gilt die Satzung des BVMW.