Bundesversammlung

Einladung zur Bundesversammlung für Dienstag, den 10. September 2024, in Schönefeld bei Berlin.

Zur Bundesversammlung des Der Mittelstand, BVMW e.V. wird gem. § 16 Abs. 2 der Satzung eingeladen für

Dienstag, den 10. September 2024, 12.00 Uhr

in das

Hotel Holiday Inn Berlin Airport,
Hans-Grade-Allee 5, 12529 Schönefeld bei Berlin
www.holidayinn-berlin.de

Tagesordnung gem. § 16 Abs. 2 der Satzung

Über folgende Entwürfe soll durch die Bundesversammlung abgestimmt werden:

Entwurf Satzungsneufassung  pdf / 294,4 KB
Entwurf Geschäfts- und Wahlordnung  pdf / 231,1 KB
Entwurf Vereinsgerichtsordnung  pdf / 231,7 KB

Wichtige Hinweise

Formale Voraussetzungen für Ihre Teilnahme

Sie sind als natürliche Person ordentliches Mitglied im Der Mittelstand, BVMW e.V. und belegen Ihre Identität durch Vorlage des Personalausweises am Akkreditierungsschalter

oder

Sie sind Vertretungsorgan oder rechtmäßiger Vertreter einer juristischen Person, welche ordentliches Mitglied im Der Mittelstand, BVMW e.V. ist und können Ihre wirksame Vertretereigenschaft durch die Vorlage entsprechender Dokumente belegen (z.B. Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gesellschafterbeschluss, o.Ä.) und möchten das Stimmrecht für die juristische Person ausüben

oder

Sind rechtmäßiger Vertreter einer Personengesellschaft, welche ordentliches Mitglied im Der Mittelstand, BVMW e.V. ist und können dies durch die Vorlage entsprechender Dokumente belegen und möchten das Stimmrecht für die Personengesellschaft ausüben

oder

sind rechtmäßiger Vertreter einer sonst etwaig bestehenden Gesellschaft oder eines Rechtsträgers, welche/-r ordentliches Mitglied im BVMW e.V. ist und können Ihre wirksame Vertretereigenschaft durch Vorlage entsprechender Dokumente belegen.

Sollte ein Handels-/ oder Vereinsregisterauszug oder ein sonstiger Auszug für die juristische Person oder die Personengesellschaft bestehen, ist dieser der Anmeldung beizufügen oder beim Akkreditierungsschalter vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als vier Wochen sein.

Die Aufzählung der formalen Voraussetzungen kann im Einzelfall anders sein, als hier dargestellt, z.B. bei besonderen Ausnahmefällen, ausländischen Gesellschaften oder kurzfristig erfolgten Änderungen in der Gesellschaft. Deshalb bitten wir Sie, sich bei Rückfragen, Unsicherheiten oder Unklarheiten über das Recht zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung oder bei sämtlichen etwaigen anderen Rückfragen hinsichtlich der Teilnahme an der Bundesversammlung sich an folgende E-Mail-Adresse zu wenden:

bundesversammlung@bvmw.de

Sollten Sie den Auszug vergessen, kann gegen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 19,50 EUR am Akkreditierungsschalter der entsprechende Auszug – soweit eine öffentliche Recherche möglich ist (z.B. Handelsregister) - recherchiert werden.

Im Übrigen ist das Stimmrecht nicht übertragbar (vgl. § 16 Abs. 1 S. 3 der Satzung).

Vorherige Anmeldung/Akkreditierung

Es gibt für alle ordentlichen Mitglieder – unabhängig ob juristische oder natürliche Person – die Möglichkeit der vorherigen Anmeldung. Dies kann im Internetauftritt unter www.bvmw.de/bundesversammlung erfolgen. Entsprechende Nachweise und Belege können der Anmeldung im Internetauftritt beigefügt werden. Erfolgreiche Anmeldungen sind für den Teilnehmenden zeitsparend. Eine erneute Anmeldung/Akkreditierung ist am Veranstaltungstag im Falle wirksamer Anmeldung im Internetauftritt nicht mehr nötig.

Die Akkreditierung kann vor Ort bis 12 Uhr durchgeführt werden.

Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise.