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Das bestehende Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages schriftlich niederzulegen. Diese sogenannte Schriftform erfordert, Arbeitsverträge in Papierform mit Unterschrift auszuhändigen und führt so zu unnötigem bürokratischem Aufwand. Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wird die Schriftform nun durch die Textform ersetzt.
Der BVMW setzte sich seit langer Zeit für den Ersatz der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz ein. Die Änderungen ermöglichen nun digitale Arbeitsverträge und verringern sowohl Papierberge als auch die bürokratische Last kleiner und mittelständischer Unternehmen. Auch wenn in Sachen Entbürokratisierung noch ein weiter Weg zu gehen ist, die Änderungen im Nachweisgesetz sind ein erster Schritt in die richtige Richtung.
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Der Fach- und Arbeitskräftemangel stellt eines der größten Herausforderungen für den Mittelstand dar. Der demographische Wandel verschärft die Situation in den Betrieben weiter, weil das Potenzial an Erwerbstätigen stetig sinkt. Bis zum Jahr 2035 wird die erwerbsfähige Bevölkerung um rund vier bis sechs Millionen auf 45,8 bis 47,4 Millionen schrumpfen. Um das Arbeitskräftepotenzial der deutschen Volkswirtschaft zu halten, werden gut 400.000 Fachkräfte im Jahr nach Deutschland einwandern. Daher forderte der BVMW in den vergangenen Jahren vehement nach einer Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Mit dessen Weiterentwicklung stellt die Bundesregierung wichtige Weichen. In Zukunft wird auch Arbeitskräften die Einwanderung ermöglicht, die in ihrem Herkunftsland zwei Jahre Berufserfahrung und einen staatlich anerkannten Berufsabschluss vorweisen können. Neu ist dabei auch die auf einem Punktesystem basierende Chancenkarte, mit der die Einwanderung zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht wird.
Für den BVMW ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch fordern wir weiterhin, dass auch Zeitarbeitsfirmen aus Drittstaaten rekrutieren dürfen. Viele mittelständische Unternehmen haben keine großen Personalabteilungen, die im nicht-europäischen Ausland rekrutieren und die anfallende Bürokratie und das Visa-Verfahren stemmen können. Die Zeitarbeitsbranche kann diese Lücke füllen. Außerdem setzen wir uns weiterhin dafür ein, Visa-Verfahren zu beschleunigen und transparenter zu gestalten.
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Die hohe Inflation der vergangenen Jahre übt einen großen Druck auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus. Es gilt jedoch, Augenmaß und Verständnis für die wirtschaftliche Situation, in der sich der deutsche Mittelstand befindet, walten zu lassen. Forderungen nach 14 Euro Mindestlohn aus Teilen der Politik und von Gewerkschaften erhöhen die Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale. Lohnerhöhungen müssen auch in Zukunft durch Produktivitätsanstiege gedeckt sein. Die Mindestlohnkommission muss unabhängig bleiben und gegen jeglichen Druck von Seiten der Politik immun sein.
Der BVMW setzt sich schon seit Einführung des Mindestlohns in Deutschland dafür ein, dass nicht die Politik den Mindestlohn aus wahltaktischen Gründen bestimmt. Dies ist die Aufgabe der eigens dafür ins Leben gerufene Mindestlohnkommission, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft sowie des Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlagers. Im Juni 2023 empfahl die Mindestlohnkommission den Mindestlohn, um moderate 41 Cent zu erhöhen, um so der Inflation Rechnung zu tragen aber die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und des Mittelstandes nicht zu gefährden. Unsere Position bleibt klar: um mehr Netto vom Brutto für Arbeitnehmer zu erreichen, muss die Politik die ausufernden Sozialabgaben unter Kontrolle bekommen. Wenn dafür durchgreifend Reformen notwendig sind, dürfen diese nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden.
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Durch die Digitalisierung, nicht zuletzt aber auch durch die vergangene Coronapandemie, verändert sich die Arbeitswelt. Homeoffice und mobiles Arbeiten sind mittlerweile integrale Bestandteile. Urteile des europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts aus den vergangenen Jahren bedeuten, dass das BMAS Klarheit schaffen muss, wie Arbeitszeit in Zukunft aufzuzeichnen ist. Für den Mittelstand ist dabei wichtig, dass ein neues Arbeitszeitgesetz Arbeitsrealitäten abbildet und praxisnah gestaltet ist.
Der BVMW wird sich auch weiterhin für ein modernes Arbeitszeitgesetz einsetzen, das mobile Arbeit unkompliziert und bürokratiearm ermöglicht sowie Jahresarbeitszeitkonten einführt. Im Frühjahr des vergangenen Jahres kursierte ein Referentenentwurf des neuen Arbeitszeitgesetzes durch die Medien, der genau dies nicht getan hätte. Seitdem ist nichts passiert, es heißt lapidar, das Gesetz wird innerhalb der Koalition beraten. Der BVMW ist weiterhin im Gespräch mit dem BMAS, zuletzt mit Minister Hubertus Heil am 27.02.2024, damit ein mittelstandsfreundliches Arbeitszeitgesetz unseren Unternehmen die notwendige Flexibilität ermöglicht.
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Mittelständische Unternehmen haben oft Schwierigkeiten, ihren Fachkräftebedarf zu decken. Der Mangel an qualifizierten Fachkräften in vielen Branchen kann das Wirtschaftswachstum erheblich bremsen und die Qualität bestimmter Dienstleistungen schmälern. Das Problem ist vielschichtig und kann nur mit Maßnahmen verschiedener Art bekämpft werden.
Die vom BVMW vorgeschlagenen Lösungsansätze, wie die stärkere Integration von Frauen, Älteren oder Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt, finden sich auch im aktuellen Koalitionsvertrag wieder. Überdies ist eine bedarfsgerechte Qualifizierungs- und Weiterbildungskultur unerlässlich, um eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive, im Zuge der Transformation der Arbeitswelt, zu garantieren.
Bis 2036 gehen 12,9 Millionen Beschäftigte in Rente. Dies führt zu einer Verschärfung der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Schon heute haben Unternehmen große Probleme, die passenden Fach- und Arbeitskräfte zu finden. Dabei werden Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung in Deutschland nicht in dem Maße genutzt, wie es möglich wäre. Im bisherigen Fachkräfteeinwanderungsgesetz besteht eine restriktive Wirkung durch das Zusammenwirken der bisherigen festgelegten Mindestkriterien.
Der BVMW fordert seit längerem die Einwanderung nicht nur von Akademikern, sondern auch von Fach- und Arbeitskräften zu fördern. Die Chancenkarte ist hier ein erster guter Schritt in die richtige Richtung. Vier Kriterien, wie Sprachqualifikation, Berufserfahrung, Ausbildung und Alter sollen die Eckpunkte für die Entscheidung bilden, wer nach Deutschland einwandern darf. Durch ein Punktesystem werden einzelne Kriterien gelockert und die Anerkennung von Abschlüssen erleichtert. Der BVMW sieht dies als Sofortmaßnahme, Angebote zur Sprachförderung sollten
parallel zur Einarbeitung geschaffen werden.
Mit dem Bürgergeld wurde die Grundsicherung für Arbeitssuchende grundlegend reformiert. Das Bürgergeld hat das Ziel, eine dauerhafte Integration in Arbeit zu ermöglichen. Daneben sollen die Arbeitsmarktchanen durch einen intensiveren Fokus auf Qualifizierung und Ausbildung gestärkt werden.
Mit der Reform von „Hartz-IV“ bestand die Befürchtung, dass Arbeitsanreize verringert werden. Der BVMW hat sich dafür eingesetzt, dass neben das Förderns auch das Prinzip des Forderns beim Bürgergeld erhalten bleibt. Aufgrund des akuten Mangels an Arbeits- und Fachkräfte ist eine schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geboten. Positiv sieht der BVMW daneben die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs. Bisher mussten so Hartz-IV-Bezieher auch Helferjobs annehmen, wenn eine Qualifizierung eigentlich sinnvoller gewesen wäre.