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Arbeit & Soziales
17.11.2022

EU-Plattformarbeitsrichtlinie: Ein Schlag gegen Soloselbstständige

Sollte die Richtlinie in Kraft treten, müssen sich bald Millionen Selbstständige und ihre Auftraggeber gegen den pauschalen Vorwurf der Scheinselbstständigkeit wehren.

Brüssel / Berlin – Der Bundesverband Der Mittelstand. BVMW warnt vor den negativen Auswirkungen einer neugeplanten europäischen Richtlinie auf die Arbeit von Selbstständigen. „Gut gemeintes Ziel der EU-Plattformarbeitsrichtlinie ist es, die Arbeitsbedingungen von Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen Arbeitsaufträge erhalten, zu verbessern“, erklärt Markus Jerger, BVMW-Vorsitzender, zu einem offenen Brief, den die Mittelstandsallianz unter der Führung des BVMW jetzt an die Parteien im EU-Parlament geschickt hat. „Doch sollte die Richtlinie in Kraft treten, müssen sich bald Millionen Selbstständige und ihre Auftraggeber gegen den pauschalen Vorwurf der Scheinselbstständigkeit wehren. Das muss verhindert werden.“ Die Allianz vertritt mehr als 30 mittelständische Partnerverbände.

Tritt die Richtlinie wie vorgeschlagen in Kraft, werden viele Unternehmen in Zukunft als „digitale Arbeitsplattformen“ gelten. „Geht es nach der Richtlinie, gilt jedes Unternehmen als digitale Arbeitsplattform, sobald es Arbeitsaufträge digital organisiert und vermittelt, beispielsweise per Website oder App“, heißt es in dem offenen Brief. „Wenn wir also nicht zurück zum Fax wollen, hat das schwerwiegende Folgen für Auftragnehmer und Unternehmen, denn es kämen die Regeln der Plattformrichtlinie zur Anwendung.“ Jeder Auftragnehmer einer digitalen Arbeitsplattform werde damit generell als Arbeitnehmer eingestuft – aus selbstständigen Auftragnehmern würden so automatisch Arbeitnehmer.

„Das führt zu einem existenzbedrohenden Auftragsloch für selbstständige Auftragnehmer und gefährdet damit die Existenz zahlloser bisher zweifelsfrei Selbstständiger, denn die Richtlinie wird viele Auftraggeber daran hindern, Aufträge an Selbstständige und Freiberufler in Deutschland zu vergeben, um dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit vorzubeugen“, betont Jerger. „Die finanziellen Einbußen sowie die administrativen und rechtlichen Folgen für den deutschen Staat sowie deutsche Auftraggeber und Selbstständige wären immens.“ Allein in Deutschland gibt es über 3,5 Millionen Selbstständige, die von der EU-Richtlinie betroffen sein könnten, in der EU 28 Millionen.

Der Bundesverband Der Mittelstand. BVMW setzt sich für mehr Rechtssicherheit für Selbstständige im EU-Raum ein und pocht auf faire Wettbewerbsbedingungen. Unter anderem fordert der Verband daher:

  • Eine klare Definition von Plattformen, die sich mit dem in Politik und Öffentlichkeit verwendeten Plattformbegriff deckt und nicht jeden Auftraggeber, der das Internet zur Abstimmung mit Selbstständigen nutzt, zur Plattform erklärt.
  • Bei einer gerichtlichen Klärung des Status muss das Widerspruchs- und Klageverfahren eine aufschiebende Wirkung haben, um nicht zu viele Selbstständige vorschnell als Arbeitnehmer einzustufen.
  • Einführung eines Zentralregisters, welches die nach der Richtlinie klassifizierten Selbstständigen aufzeigt.

PM 91 22 Offener Brief EU Plattformarbeitsrichtlinie  pdf / 153,8 KB

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