Positionspapier „Steuern und Finanzen im Mittelstand“
So bereiten Sie sich auf die Umstellung zur E-Rechnung vor
Am 8. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission den Vorschlag zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie vorgelegt. Mit dem Reformvorschlag der EU soll das geltende Mehrwertsteuersystem modernisiert werden.
Hintergrund der Reform ist u.a., dass der Mehrwertsteuerbetrug eingedämmt werden soll, denn alleine in 2020 sind den EU-Staaten schätzungsweise 93 Mrd. EUR an Mehrwertsteuer entgangen, für Deutschland bedeutet das 11 Mrd, die dem Haushalt fehlen.
Eine Rechnung per E-Mail im PDF-Format ist noch keine E-Rechnung im eigentlichen Sinne. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass eine E-Rechnung nach EU-Norm in einem strukturierten Format erstellt wird. Dieses Format ermöglicht eine automatische, elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche. Die Basis einer E-Rechnung ist ein XML-Datenformat, das für die maschinelle Weiterverarbeitung optimiert ist. Mit entsprechenden Programmen kann diese Rechnung aber auch in einer lesbaren Form angezeigt werden.
Fangen Sie am besten frühzeitig mit der Umstellung auf E-Rechnungen an. Wichtig zu wissen: Auch bei E-Rechnungen müssen alle gesetzlichen Anforderungen für eine ordnungsgemäße Rechnung erfüllt werden – das ändert sich nicht. Investieren Sie daher in eine passende Rechnungssoftware, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Daten strukturiert und den Vorgaben entsprechend zu verarbeiten. Auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten in der Nutzung der neuen Tools geschult werden. Überprüfen Sie außerdem, ob Ihre aktuelle Software bereits Unterstützung für die E-Rechnung bietet. Viele moderne Lösungen erlauben es, sowohl traditionelle PDF-Rechnungen als auch rechtskonforme E-Rechnungen auszustellen.
Hier legen wir zwei Informationen bei, an denen Sie sich für die Umstellung orientieren können: