Bereits am 17. November 2022 wurde eine Stellungnahme des Bundesfinazministeriums zum Vorschlag für eine GmbH mit gebundenem Vermögen veröffentlicht: Zur Stellungnahme
Mit dem Unternehmen, das sich praktisch selbst gehört, soll verhindert werden, dass das Unternehmen an Investoren verkauft, zerlegt oder ausgeschlachtet werden kann.
Es gibt bereits Firmen, die eine Unternehmensform in ähnlicher Form praktizieren, Dies ermöglicht, das Kapital in eine Stiftung vor externem Zugriff zu schützen. Beispiele sind Bosch, Zeiss oder Bertelsmann. Auch der Bio Verlag in Aschaffenburg hat im Rahmen einer Nachfolge-Lösung eine Form gewählt, mit der sich der Verlag selbst gehört. Solche Konstruktionen sind allerdings kompliziert und für kleinere Firmen deshalb ungeeignet.
Eine neue Rechtsform könnte hier gerade für den Mittelstand eine Erleichterung schaffen. Man kann nur hoffen, dass der Gesetzesentwurf auch tatsächlich umgesetzt wird.