IP Box Zypern

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14.11.2023

IP-Box-Regelung in der Republik Zypern

Erfahren Sie in diesem Artikel welche Vorteile eine IP-Box in Zypern bietet.

Autor: Theocharis Louca, BVMW-Repräsentant Zypern

Bei der IP-Box (auch Patentbox) Regelung handelt es sich um eine Körperschaftssteuerregelung, die von den Ländern eingeführt wurde, um Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum zu fördern, indem niedrigere Steuern auf Einkünfte aus Lizenzgebühren, Patenten, Erlösen aus dem Verkauf oder der Übertragung von geistigem Eigentum und Entschädigungen für Urheberrechtsverletzungen erhoben werden.

Zypern ist einer der attraktivsten Standorte für die Gründung einer IP-Holding- und Entwicklungsgesellschaft, da es einen effizienten Steuersatz, vollen internationalen Schutz und erhebliche finanzielle Vorteile bietet. Die zypriotische IP-Box-Regelung entspricht in vollem Umfang den internationalen Rahmenbedingungen für die steuerliche Behandlung von Einkünften aus geistigem Eigentum, die in Übereinstimmung mit den OECD-Leitlinien angewandt und gemäß dem EU-Verhaltenskodex bewertet werden. In Zypern sind bereits mehrere internationale Technologieunternehmen ansässig, die dort ihre regionalen Zentralen eingerichtet haben und ihren Kunden weltweit, d. h. in Europa, Nordafrika und im Nahen Osten, Dienstleistungen anbieten.

Qualifizierte Vermögenswerte

Zu den qualifizierten Vermögenswerten im Rahmen des IP-Regimes gehören

  • Patente,
  • urheberrechtlich geschützte Softwareprogramme und
  • andere immaterielle Vermögenswerte, die nicht offensichtlich, nützlich und neu sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass zu den qualifizierten Vermögenswerten keine Marken und Urheberrechte gehören.

Qualifizierter Gewinn

Damit ein qualifizierter Vermögenswert des geistigen Eigentums in den Genuss des IP-Box-Regimes kommen kann, muss eine ausreichende Substanz sowie ein wesentlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen, den Vermögenswerten des geistigen Eigentums und den damit verbundenen Einkünften aus geistigem Eigentum bestehen. Nach dem obigen Ansatz hängt die Anwendung des IP-Box-Regimes vom Umfang der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ab, die das qualifizierte Unternehmen vollständig und ausschließlich für die Entwicklung des qualifizierten geistigen Eigentums durchführt, wobei die Forschungs- und Entwicklungskosten für die Auslagerung an verbundene Parteien ausgeschlossen sind. Dagegen werden Forschungs- und Entwicklungskosten, die an nicht verbundene Parteien ausgelagert werden, als Teil der „qualifizierten Ausgaben” betrachtet.

Qualifizierte Personen

Zu den qualifizierten Personen oder Niederlassungen zählen folgende Personen:

  • In Zypern steuerlich ansässige Personen;
  • steuerlich ansässige Betriebsstäten von nicht steuerlich ansässigen Personen;
  • ständige Niederlassungen aus dem Ausland, die sich damit einverstanden erklärt haben, in Zypernbesteuert zu werden.

Vorteile der IP-Box in Zypern

Höchster Abzugssatz: Bei dieser Regelung sind 80 % der erzielten Gewinne von der Steuer befreit und nur 20 % der IP-Einkünfte werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Niedrigster effektiver Steuersatz: Der zyprische Körperschaftssteuersatz liegt bei 12,5 % und gehört damit zu den niedrigsten in der EU, was zu einem effektiven Steuersatz von nur 2,5 % im Rahmen der IP-Regelung führt.

Keine Quellensteuer auf Dividenden: In Zypern ansässige Unternehmen profitieren von Anreizen wie der Null-Quellensteuer auf Dividendenzahlungen und einem breiten Netz von Doppelbesteuerungsabkommen.

Abschreibungszeitraum von bis zu 20 Jahren: Alle immateriellen Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, können unabhängig davon, ob sie als qualifizierte Vermögenswerte gelten oder nicht, über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren abgeschrieben werden. Registrierung für das Regime Um in den Genuss der Vorteile dieser IP-Box-Regelung zu kommen, müssen die Unternehmen einige Schritte befolgen, darunter

  • Gründung eines zyprischen Unternehmens, was ein einfacher Prozess ist und schneller geht als in vielen anderen EU-Ländern.
  • Übertragung des Eigentums, wobei das geistige Eigentum auf das neu gegründete Unternehmen übertragen werden muss;
  • Lizenzierung von Rechten, wobei das zyprische Unternehmen die Rechte zur Nutzung des geistigen Eigentums an ein anderes Unternehmen lizenzieren kann;
  • Patentbox-Struktur: Das Unternehmen muss sich rechtlich beraten lassen, um die Struktur der Patentbox zu organisieren. Es müssen auch rechtliche Vereinbarungen vorbereitet werden.

Danach unterliegen alle Einkünfte, die der Eigentümer des geistigen Eigentums erhält, einem effektiven Mindeststeuersatz von bis zu 2,5 %.

Ihr Ansprechpartner

Theocharis Louca, Repräsentant Zypern

Theocharis Louca

Repräsentant Zypern

Mykinon Megaron Lavinia, 12

1065 Nicosia

Zypern

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