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Vorteile & Verfahren
Die Re-Domizilierung von Gesellschaften ist ein Verfahren, bei dem eine Gesellschaft ihren Sitz und ihre eingetragene Niederlassung von einer Rechtsordnung in die andere verlegt und nach dem Recht einer anderen Rechtsordnung weiterbesteht, ohne dass ein Auflösungsverfahren eingeleitet wird. Die Hauptvoraussetzung hierfür ist die Genehmigung der beiden Gesetze der betreffenden Rechtsordnungen für die Umdomizilierung von Unternehmen.
Das zypriotische Gesellschaftsrecht, CAP 113 (das ''Gesetz'') sieht die Re-Domizilierung von Gesellschaften vor und enthält Bestimmungen über
Es ist eine Tatsache, dass ausländische Investoren und internationale Kaufleute durch die Gründung einer Gesellschaft in Zypern oder die Rückdomizilierung nach Zypern zahlreiche Vorteile erhalten.
Die Kombination aus der Einfachheit und den geringen finanziellen Kosten des Verfahrens der Rückdomizilierung eines Unternehmens nach Zypern ist einer der Hauptvorteile für die Fortführung ausländischer Unternehmen in Zypern.
Die Verlegung des Sitzes eines Unternehmens nach Zypern hat mehrere Vorteile und Nutzen, darunter die folgenden:
Wie bereits erwähnt, ist das Verfahren zur Wiedereinbürgerung nach dem zypriotischen Gesellschaftsrecht ein unkompliziertes Verfahren und erfordert nicht die Auflösung des Unternehmens. Um einen Antrag auf Neudomizilierung in Zypern zu stellen, sollte das Unternehmen sicherstellen, dass seine Gründungsdokumente, d.h. der Gesellschaftsvertrag und die Satzung, sowie die Gesetze des Landes, in dem es gegründet wurde, dies zulassen.
Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen kann das ausländische Unternehmen durch die Ernennung eines lokalen Anwalts beim zypriotischen Gesellschaftsregister beantragen, nach Zypern verlegt zu werden und nach zypriotischem Recht weiter zu existieren.
Sobald der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen vom Zypriotischen Handelsregister genehmigt sind, erhält das ausländische Unternehmen eine vorläufige Bescheinigung über die Kontinuität. Diese Bescheinigung stellt den Nachweis dar, dass das Unternehmen eine ordnungsgemäß nach zypriotischem Recht gegründete juristische Person ist und die Möglichkeit hat, seine Geschäftstätigkeit gemäß dem zypriotischen Gesetz und den lokalen Steuergesetzen fortzusetzen, sobald die offizielle Verlegung des Unternehmens ins Ausland bestätigt und eine Auflösungsbescheinigung ausgestellt wurde, in der bestätigt wird, dass das Unternehmen aus dem Unternehmensregister des Herkunftslandes gelöscht wurde. Nach Vorlage der oben genannten Auflösungsbescheinigung innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der vorläufigen Fortführungsbescheinigung stellt das Handelsregister die Fortführungsbescheinigung aus, die die Fortführung des Unternehmens in Zypern bestätigt.
Nach Erhalt der entsprechenden Zustimmung des Registerbeamten kann eine zypriotische Gesellschaft nach dem Recht einer anderen Rechtsordnung weiterbestehen, vorausgesetzt, dass eine solche Umdomizilierung nach dem Rechtsrahmen der letzteren und dem Gesellschaftsvertrag der zypriotischen Gesellschaft ordnungsgemäß zulässig ist.
Das Registeramt erteilt seine Zustimmung nach Einreichung des entsprechenden Antrags, dem die erforderlichen Unterlagen beigefügt sind.
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die zypriotische Gesellschaft nicht gegen innerstaatliche Gesetze verstoßen hat und sich nicht in einem Liquidationsverfahren oder in der Vollstreckung eines Gerichtsbeschlusses in Zypern oder anderswo befindet.
Nach Erteilung der oben genannten Zustimmung und unter der Voraussetzung, dass dem Registerbeamten die Fortführungsbescheinigung der zuständigen Behörde der ausländischen Gerichtsbarkeit vorgelegt wurde, streicht dieser die zyprische Gesellschaft aus seinem Register.