Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS - Überblick über Anforderungen und Handlungsbedarf im Fuhrparkmanagement.
Veranstalter:in
Mittwoch,
27. Nov. 2024
11:00 — 12:00
Online
Die Einführung der neuen EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung zum 01.01.2024 stellt für über 50.000 berichtspflichtige Unternehmen einen Wendepunkt dar. Dies betrifft ab dem 01.01.2025 ca.14.500 Unternehmen des deutschen Mittelstandes.
Das konkrete Ziel der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist, Unternehmen zur Offenlegung von relevanten, vergleichbaren und verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen zu verpflichten. Ein Kernbestandteil der CSRD ist die Entwicklung und Einführung einheitlicher EU-Standards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die finalen ESRS wurden am 31. Juli 2023 als delegierter Rechtsakt von der EU verabschiedet. Seit dem 24. Juli 2024 liegt ein Regierungsentwurf für das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz vor.
Ziel unseres Webinars ist, Ihnen einen allgemeinen Einblick in die neuen CSRD Vorgaben und Denk- und Arbeitsweisen zu geben. Belegt wird dies von einem Fallbeispiel aus dem Fuhrparkmanagement, in dem wir praktische Ansatzpunkte für das weitere Vorgehen aufzeigen um die Anforderungen der ESRS greifbarer zu machen.
Themenschwerpunkte: