Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS - Überblick über Anforderungen und Handlungsbedarf im Fuhrparkmanagement.
Veranstalter:in
Mittwoch,
27. Nov. 2024
11:00 — 12:00
Online
Die Einführung der neuen EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung zum 01.01.2024 stellt für über 50.000 berichtspflichtige Unternehmen einen Wendepunkt dar. Seit dem 24.Juli 2024 liegt ein Regierungsentwurf für das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz vor. Für ca. 14.500 Unternehmen des Mittelstandes gilt die Berichtspflicht in 2026 für das Jahr 2025!
Verschiedene Stakeholder-Gruppen, wie Anbieter und Kunden, interessieren sich bereits für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen.
Das konkrete Ziel der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist, Unternehmen zur Offenlegung von relevanten, vergleichbaren und verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen zu verpflichten. Dies wird über die Entwicklung und Einführung einheitlicher EU-Standards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung garantiert. Die CSRD-Berichterstattung erfolgt auf Vorstandsebene und muss ergänzend zum Finanzbericht im Rahmen des Lageberichts erfüllt werden.
Unsere Partner werden Ihnen einen Einblick in die neuen CSRD Vorgaben und Denk- und Arbeitsweisen geben, ebenso wertvolle Hinweise zum Thema Treibhausgasbilanzierung und die diesbzgl. zu erhebenden Daten präsentieren. Belegt wird dies mit einem Fallbeispiel aus dem „Fuhrparkmanagement“ in dem wir praktische Ansatzpunkte für das weitere Vorgehen aufzeigen.
Themenschwerpunkte: