Neue Pflichten für mittelständische Unternehmen
Lösungsansätze zur schlanken Umsetzung des LKSG im Mittelstand
Mittelständische Unternehmen sind wirklich gefordert, wenn es um die Einhaltung des Lieferkettengesetzes geht. So konnte Barbara Herbst über 40 Teilnehmer zum Webinar mit Beata Spitz, Geschäftsführerin der S+W Unternehmensberatung und Prof. Dr. Holger Linderhaus, Seniorpartner der Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Legal begrüßen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezweckt im globalisierten Handel im Rahmen weltweiter Wertschöpfungs- und Lieferketten die Einhaltung grundlegender Menschenrechte (Menschenwürde, Sozialstandards, die Arbeitssicherheit und -schutz, Sozialverträglichkeit, Verbot der Kinderarbeit) und grundlegender Umweltstandards.
Wie wirkt sich das LkSG auf den Mittelstand aus?
Seit dem 1. Januar 2024 hat das Lieferkettengesetz Gültigkeit für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Und so kommt das Gesetz in den mittelständischen Unternehmen an, denn unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens binden die großen Unternehmen ihre Zulieferer in den Nachweis, dass das Lieferkettengesetz eingehalten wird, ein.
Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden (Normadressat) unterliegen einer Berichtspflicht. Die Einhaltung des LkSG wird von der BAFA kontrolliert und kann bei Verstößen mit Bußgeldern bis 50.000 € belegt werden oder zum Ausschluss in der Vergabe öffentlicher Aufträge führen.
Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden haben keine unmittelbaren Rechtspflichten, müssen aber möglicherweise eine Übernahme von LkSG-Pflichten auf „erzwungener“ vertraglicher Grundlage erfüllen. Es gilt, ohne unmittelbar Normadressat des LkSG zu sein, die unternehmerische Pflicht, im Rahmen der allgemeinen Corporate Compliance das Risikopotential tatsächlicher LkSG-Verstöße für das Unternehmen zu analysieren und diesen entgegenzuwirken (Pflicht zur Risikoanalyse und Handlungsoption).
Wie sieht eine Umsetzung des LkSG in der Praxis aus?
Für die Umsetzung in der Praxis ist es sinnvoll, ein im Unternehmen bestehendes Managementsystem um die Aspekte des LkSG zu erweitern. Ausgehend von den Kunden – und gesetzlichen Anforderungen, wie menschenrechtliche Kriterien und umweltbezogene Kriterien sind die zu erfüllenden Aspekte zu ermitteln. Anhand einer Risikoanalyse werden diese Aspekte bewertet und Präventionsmaßnahmen bzw. bei Missständen Abhilfemaßnahmen festgelegt sowie ein Prozess für ein Beschwerdeverfahren eingerichtet.
Trotz des bürokratischen Aufwands sieht Beata Spitz auch Vorteile in der Erfüllung des LkSG, wie
Herzlichen Dank an @Beata Spitz und Prof. Linderhaus für die kompetenten Vorträge!