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Berlin, 15.04.2025 Lesezeit: 3 Minuten

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Personalkosten senken und Fachkräftepotenziale nutzen

Autorin: Janine Eichberg

Der Fachkräftemarkt ist angespannt, qualifiziertes Personal rar – umso wichtiger ist es, alternative Wege der Personalgewinnung zu kennen und zu nutzen. Eine Möglichkeit, die viele Unternehmen nicht auf dem Schirm haben: der Eingliederungszuschuss (EGZ) der Bundesagentur für Arbeit.

Diese Förderung entlastet gezielt in der Einarbeitungsphase und ermöglicht den Zugang zu Bewerbergruppen mit hohem Entwicklungspotenzial – etwa nach einer beruflichen Auszeit oder beim Quereinstieg.

Was bietet der Eingliederungszuschuss konkret?

Der Eingliederungszuschuss (EGZ) ist ein Lohnkostenzuschuss, der Arbeitgeber bei der Einstellung von Personen unterstützt, die einen erhöhten Einarbeitungsbedarf mitbringen. Dazu zählen unter anderem:

  • Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach längerer Pause (z. B. Elternzeit, Krankheit)
  • Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • Berufsumsteigerinnen und Berufsumsteiger oder Geringqualifizierte
  • Menschen mit Vermittlungshemmnissen

Der Zuschuss wird zeitlich befristet und individuell angepasst – je nach Qualifikationsstand der Bewerbenden und betrieblichen Anforderungen.

2025 EGZ Beitrag Janine

Janine Eichberg - AVP Berlin

Ihre Vorteile als Unternehmen

Reduzierung der Personalkosten während der Einarbeitungszeit

Schneller Zugang zu geförderten Bewerberprofilen

Individuelle Förderung abgestimmt auf Ihre Anforderungen

Begleitende Unterstützung durch den Arbeitgeberservice

Positive Positionierung im Bereich soziale Verantwortung

Mit dem EGZ lassen sich gezielt Positionen besetzen, die auf dem klassischen Bewerbermarkt schwer zu füllen sind – ohne Kompromisse bei der Qualität, aber mit Planungssicherheit bei den Kosten.

So funktioniert’s

Die Beantragung erfolgt vor Abschluss des Arbeitsvertrags über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dort wird auch die Förderhöhe und -dauer vereinbart – in enger Abstimmung mit den betrieblichen Gegebenheiten.

Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice umfasst:

  • Unterstützung bei der Bewerbersuche
  • Beratung zu Förderkonditionen
  • Hilfestellung bei der Antragstellung

Fazit: Förderung nutzen – Potenziale sichern

Mit dem Eingliederungszuschuss schaffen Unternehmen wirtschaftlich sinnvolle Zugänge zu qualifizierbaren Mitarbeitenden – und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Personalentwicklung.

Tipp: Viele Unternehmen kennen die Möglichkeiten der Förderung nicht. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit kann sich lohnen – strategisch und finanziell.

Sie möchten mehr über Förderinstrumente oder passende Bewerberprofile erfahren?
Gerne unterstützen wir Sie dabei – nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

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