E-Passfoto-Verfahren

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Berlin, 04.12.2024 Lesezeit: 2 Minuten

E-Passfoto-Verfahren

Hintergrund zum neuen E-Passfoto-Verfahren: Sicherheit und Qualität für Ihr Passbild

Autorin: Janet Voß - Phine Photo Berlin

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch von zertifizierten Fotografen erstellt und direkt an die Behörden übermittelt werden – eine neue Gesetzesänderung, die Sicherheit und Qualität gewährleistet.

Damit entfällt die Möglichkeit, Passbilder selbst zu erstellen oder in gedruckter Form einzureichen. Ein deutschlandweites Netzwerk zertifizierter Fotografen bietet Ihnen mit dem cloudbasierten E-Passfoto-Verfahren eine innovative Lösung: Hochwertige Passbilder, die den höchsten Standards entsprechen und rechtssicher an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Am 11. Dezember 2020 wurde das vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen1 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen, um eine sichere Übertragung elektronischer Lichtbilder an Pass-, Personalausweis- und Ausländerbehörden sicherzustellen.

Natürlich kann auch die Personalausweisbehörde elektronische Passbilder fertigen, sofern die Behörde über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt.

Druckt das Fotostudio das Passbild noch aus?
Ja, wir werden Ihnen das Passbild weiterhin aushändigen. Sie können es dann auch für andere Dokumente, z.B. Gesundheitskarte verwenden.

Unterstützen Sie den Fachhandel. Das ist gut für Sie und Ihre Region.

Grafiken; Fotos; Textausschnitte: @ Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto / Ringfoto

E-Passfoto-Verfahren

Der Prozess gliedert sich in folgende Schritte

Prozessbeschreibung E-Passfoto-Verfahren
1

Die Bürgerin oder der Bürger

lässt vom registrierten Dienstleister ein biometrisches Lichtbild (inkl. Meta Informationen) zur Aufnahme erstellen.

2

Das ausgewählte Lichtbild

wird kodiert

3

Der symmetrische Schlüssel

wird erzeugt.

4

Das Lichtbild

wird mit dem symmetrischen Schlüssel verschlüsselt.

5

Der Dienstleister

überträgt das clientseitig verschlüsselte Lichtbild über die Upload-Schnittstelle an den Cloud-Dienst. Die durch den Verordnungstext geforderte Anmeldung des Dienstleisters mit der eID oder einem anderen elektronischen Identifizierungsmittel auf dem Vertrauensniveau „hoch“ ; beim Cloudanbieter MUSS vor Schritt 5 (der Übertragung des Lichtbilds zur Cloud) erfolgen.

6

Der Cloud-Dienst

erzeugt einen eindeutigen Identifier für die Integration in den Barcode und sendet diesen zusammen mit einer Bestätigung der erfolgreichen Speicherung des Lichtbilds an den Dienstleister

7

Es wird ein

Barcode mit den notwendigen Daten zum Abruf des Lichtbilds aus der Cloud und zur Integration ins Fachverfahren erzeugt.

8

Die Bürgerin oder der Bürger

bekommt den Barcode vom Dienstleister und beantragt bei der Behörde das Ausweisdokument.

9

Die Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörde

fragt den Abruf des elektronischen Lichtbildes beim Cloud-Dienst unter Verwendung der vom Bürger zur Verfügung gestellten Zugangsdaten in Form des Barcodes an und übermittelt in diesem Kontext auch seinen Organisationsschlüssel aus dem DVDV.

10

Dazu prüft der Cloud-Dienst

über das DVDV die Berechtigung im Rahmen der dort eingetragenen Rolle, und die Behörde authentisiert sich.

11

Die Behörde

lädt das Lichtbild herunter.

12

Das Lichtbild wird entschlüsselt

Die Entschlüsselung ist nur möglich, wenn der Behörde der korrekte Schlüssel als Teil des Barcodes ausgehändigt wurde.

13

Das Lichtbild

wird in das behördliche IT-Fachverfahren zur Ausstellung des Dokuments eingebunden.

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