Über die Agentur für Arbeit gibt es diverse finanzielle Fördermöglichkeiten für Sie als Arbeitgeber.
Unter anderem gibt es den Eingliederungszuschuss. Er kann gezahlt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber noch nicht über die Kenntnisse verfügt, die für die Stelle nötig sind. Es ist auf Seiten des Arbeitgebers also davon auszugehen, dass die Einarbeitung länger dauern wird als üblich. Förderungshöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.
Außerdem können wir die Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten erstatten. So geben Sie Menschen mit Behinderungen die Chance, sich in Ihrem Unternehmen zu beweisen.
Zudem können Sie einen Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung beantragen. Diesen gibt es, wenn eine Aus- oder Weiterbildung ohne die Förderung nicht möglich ist. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber-Service beraten.