Hier erhalten Sie exklusive Infos, wie Sie sich von der Ausgleichabgabe reduzieren bzw. befreien können
Veranstalter:in
Donnerstag,
30. Jan. 2025
17:00 — 18:30
Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten müssen, wenn sie keine Schwerbehinderten Menschen beschäftigen, eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das können bis zu 360 € / Monat sein.
Nur wenigen Arbeitgebern ist bekannt, dass Schwerbehinderten "gleichgestellte Menschen" angerechnet werden können. Weiterhin können Schwerbehinderte auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden. All diese Maßnahmen reduzieren Ihre Abgabelast für die Ausgleichsabgabe.
Ob, und wenn ja, wie Sie an dieser Stelle Ihre Kosten reduzieren können, ist Inhalt dieser BVMW Infoveranstaltung. Hier gibt es vom Reha-Team der Arbeitsagentur exklusive Informationen zur praktischen Umsetzung.
Sehr gern können Sie auch Ihre individuellen Fragen zu diesem Thema stellen.
Wir würden uns freuen Sie zu unserem Unternehmerabend begrüßen zu dürfen.
Ihr BVMW Team Brandenburg Süd-Ost