Firmen mit
Aufnahmebeiträge und Mitgliedsbeiträge zuzüglich der gesetzlichen MwSt. sind jeweils im Voraus fällig.
Die Berechnung der Beitragsgruppe richtet sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer zuzüglich der Inhaber, Geschäftsführer und mitarbeitenden Familienangehörigen.
Mitglieder des BVMW-Wirtschaftssenats zahlen andere Beiträge.
Sie haben Fragen zu unserer Mitgliedschaft und wünschen sich ein Beratungsgespräch, dann können Sie hier einen Termin vereinbaren.