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Für den Mittelstand. Für Deutschland.
Der Mittelstand. BVMW setzt sich im Gespräch mit politischen Entscheidungsträgern mit Nachdruck für eine Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen des Mittelstands ein. Auf allen politischen Ebenen ist es dem BVMW gelungen, die Interessen des deutschen Mittelstands erfolgreich zu vertreten und konkrete Ergebnisse zu erzielen.
Nachdem Homeoffice und Co. beliebter geworden sind muss das BMAS Klarheit darüber schaffen wie Arbeitszeit in Zukunft aufzuzeichnen ist. Deshalb macht sich der BVMW auch weiterhin für ein modernes Arbeitszeitgesetz stark welches mobiles Arbeiten unkompliziert und bürokratiearm macht und Jahresarbeitszeitkonten einführt. Der BVMW ist weiterhin mit dem BMAS im Gespräch, zuletzt mit Minister Hubertus Heil am 27.02.2024, um ein mittelstandsfreundliches Arbeitszeitgesetz, welches Flexibilität für unsere Unternehmen ermöglicht, auf den Weg zu bringen.
Die Investitionsprämie in Höhe von 15 Prozent des Investitionsvolumen als Teil des Wachstumschancengesetz ist ein wichtiger Impuls für die nachhaltige Transformation von Unternehmen.
Dennoch muss diese Investitionsprämie auf alle Investitionen wie z.B. Digitalisierungsverfahren ausgeweitet werden. Schon seit längerem fordert der BVMW Anreize für private Investitionen und brachte sich mit seiner Stellungnahme ins Gesetzgebungsverfahren ein. Ziel soll die „Superabschreibung“ sein. Die geforderten steuerlichen Anreize für private Investitionen wurden nur teilweise im Gesetzesentwurf beachtet.
Im Jahr 2021 hat die europäische Kommission einen Prozess zur Neugestaltung ihrer Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen angestoßen. Diese Neuregelung hätte unter anderem die Entlastung energieintensiver Industrien erschwert. Dies hätte verheerende Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand gehabt.
Deshalb setzte sich der BVMW bei der europäischen Kommission dafür ein, bei der Neuregelung der Beihilfeleitlinie die Belange mittelständischer Industrieunternehmen zu berücksichtigen. Schließlich hat die Kommission die Bedenken des Mittelstandes beachtet und den Rahmen für Ausgleichsmechanismen erweitert. So bleibt auf nationaler Ebene mehr Raum zur passgenauen Ausgestaltung solcher Regelungen und zur gezielten Entlastung mittelständischer Unternehmen.
Im Solarpaket I als Gesetzesentwurf zur Änderung des EEGs wurde Ende 2023 die Vereinfachung des Ausbaus von Photovoltaik beschlossen. Dadurch werden im Mittelstand vor allem Unternehmen mit großen PV-Anlagen entlastet, da die Pflicht zur Direktvermarktung bei mehr als 100 Kilowatt Leistung entfällt. So sollen Anreize zum Bau von größeren PV-Anlagen geschaffen werden.
Der BVMW hat sich schon seit längerem dafür eingesetzt den Ausbau erneuerbarer Energien zu vereinfachen, besonders bei mittelständischen Unternehmen. Denn bisher war es für mittelständische Unternehmen zu kompliziert die verschiedenen Vorgaben beim Ausbau und Benutzung größerer PV-Anlagen zu beachten. Das Solarpaket I und die darin enthaltenen Neuerungen sind der erste Schritt in die richtige Richtung um den Einbau und die Nutzung von Solarenergie für Unternehmen zu vereinfachen. Der BVMW setzt sich weiterhin für den Ausbau der Solarenergie ein.
Der Fachkräftemangel beschäftigt den Mittelstand bereits seit geraumer Zeit. In den letzten Jahren blieben immer mehr Stellen unbesetzt, da geeignete Fachkräfte fehlten. Um diese Lücke zu schließen, wären jährlich etwa 400.000 Zuwanderer notwendig. Daher setzt sich der BVMW kontinuierlich dafür ein, die Einwanderung qualifizierter Fach- und Arbeitskräfte zu erleichtern. Auf diese Weise soll dem deutschen Mittelstand wieder der Zugang zu dringend benötigten Arbeitskräften ermöglicht werden. Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung unternommen.
Die Erhebung des Solidaritätszuschlags ist mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung kaum noch zu rechtfertigen. Aus diesem Grund hat sich der BVMW für seine Abschaffung eingesetzt. Im Jahr 2021 wurde ein Teilerfolg erzielt: Für einen Großteil der Bevölkerung wurde der Solidaritätszuschlag abgeschafft. Allerdings sind mittelständische Unternehmen weiterhin von dieser Steuerbelastung betroffen. Daher setzt sich der BVMW weiterhin dafür ein, auch diese Unternehmen von der Zahlung des Solidaritätszuschlags zu befreien.
Die Strompreise in Deutschland gehören bereits seit Langem zu den höchsten in Europa, wobei ein erheblicher Teil dieser Kosten auf Steuern und Abgaben entfällt. Der BVMW setzt sich daher kontinuierlich für wettbewerbsfähige Strompreise ein. Nach langem Drängen, unter anderem durch den BVMW, hat das Wirtschaftsministerium im Juli 2022 die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der EEG-Umlage beschleunigt umgesetzt. Der BVMW engagiert sich weiterhin für wettbewerbsfähige Strom- und Energiepreise, um den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiv zu halten.