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Checkliste Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit 2023 gilt das Lieferkettengesetz in Deutschland. Dafür hat der Expertenkreis Nachhaltigkeit einen Leitfaden mit den wichtigsten Umsetzungsschritten erarbeitet.

Schritt für Schritt – Mehr Transparenz in der Lieferkette

Laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und UNICEF arbeiten weltweit circa 160 Millionen Kinder – etwa die Hälfte von ihnen unter ausbeuterischen Umständen. Etwa ein Viertel der Kinderarbeit in Südostasien und Lateinamerika findet in der Exportproduktion statt und ist damit mittelbar auch mit Unternehmen aus Deutschland verbunden. Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Schutz der Menschenrechte sicherstellen zu können, müssen der Staat, aber auch Unternehmen, gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP), einen Beitrag leisten. In Deutschland wurden die UNLP über den Nationalen Aktionsplan (NAP) weiter konkretisiert und im Juli 2021 in gesetzliche Anforderungen gegossen: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten 

Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Um dieses Ziel zu erreichen, werden im Gesetz Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen definiert. Diese Anforderungen greifen für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – also etwa 900 Unternehmen in Deutschland.

Gleichwohl sind auch mittelständische Unternehmen gut beraten, sich mit den Anforderungen des Lieferkettengesetzes auseinanderzusetzen. Damit dies gelingt, hat der Expertenkreis Nachhaltigkeit des BVMW eine Schritt-für-Schritt-Checkliste erstellt, mit der Sie die wichtigsten Regelungen des Gesetzes schnell überblicken und die relevanten Daten in Ihrem Unternehmen erheben können. Diese Checkliste unterstützt Sie bei der effizienten Planung und Strukturierung nötiger Anpassungsmaßnahmen. So steht das wirtschaftliche Handeln Ihres Unternehmens im Einklang mit den Anforderungen des Lieferkettengesetzes.

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