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Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung bald auch für den Mittelstand 

Exklusiver Download: Der neue BVMW-Leitfaden führt Sie sicher durch die Anwendung der neuen Berichtstandards der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Um einen Konzern zukunftsfähig zu machen, rückt nachhaltiges und umweltbewusstes Wirtschaften für viele Unternehmer dieser Tage immer mehr in den Vordergrund. Bereits heute geben viele Unternehmen eine detaillierte Auskunft über die Größe ihres ökologischen und sozialen Fußabdrucks, zum Beispiel in Form von jährlichen Berichten. Damit lassen sich nicht nur bisherige betriebliche Standards reflektieren, sondern beispielsweise auch die Aufmerksamkeit von Finanzmarktakteuren wecken, die an Nachhaltigkeitsinformationen zu Unternehmen interessiert sind. Die Unterstützung durch Anleger, kann dabei ein wichtiger Impuls zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele ihres Unternehmens sein. 

Die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen wird bald deutlich ansteigen: Im Rahmen des European Green Deal, wird die CSRD-Richtlinie der EU bald 15.000 deutsche Unternehmen betreffen. Darunter befinden sich auch bestimmte kleine und mittlere Unternehmen, welche mit der vollzogenen Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht zur Berichterstattung über die Auswirkungen der Tätigkeit ihres Unternehmens auf Menschen und Umwelt verpflichtet werden. Im Rahmen der jährlichen Finanzlageberichterstattung müssen standardisierte, also vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen, beispielsweise über den Umsetzungsstand der Kreislaufwirtschaft im Unternehmen, oder die Achtung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette, erfasst werden und durch einen externen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.  

Der folgende BVMW-Leitfaden informiert Sie darüber, ob und ab welchem Zeitpunkt Ihr Unternehmen von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen ist und wie Sie sich und Ihr Unternehmen am besten auf die Berichtspflicht vorbereiten! 

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