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19.04.2023

BVMW-Stellungnahme zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hat Mittelstand, Mieter und Eigentümer in Atem gehalten. Am 3. April hat das BMWK einen Entwurf zur Kommentierung vorgelegt.

Lang erwartet und viel diskutiert – die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hat in den vergangenen Wochen Mittelstand, Mieter und Hauseigentümer in Atem gehalten. Am 3. April hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun endlich einen Referentenentwurf zur Kommentierung vorgelegt.

Der Gebäudesektor bleibt eines der zentralen Handlungsfelder auf dem Weg zur Klimaneutralität. Etwa 40 Prozent der in Deutschland verursachten CO2-Emissionen gehen auf ihn zurück – knapp 120 Millionen Tonnen kommen so jährlich zusammen. Neben der Erhöhung der Energieeffizienz durch Dämmung und die Optimierung der Gebäudetechnik gehört die Umstellung der Wärmeversorgung von fossilen auf erneuerbare Technologien zu den wichtigsten Hebeln, um diese Zahl zu senken und in einem ersten Schritt die Sektorenziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Grund genug für die Koalition, eines der zentralen Ziele des Koalitionsvertrags vorzuziehen. Schon ab dem 1. Januar 2024 sollen möglichst alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes möchte die Bundesregierung diese zentrale Anforderung in Gesetzesform gießen somit auch neue Rahmenbedingungen für den Mittelstand schaffen. In seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf unterstreicht der BVMW, worauf es für mittelständische Unternehmen bei Transformation des Gebäudesektors ankommt:

  • Technologieoffenheit
  • praktische Umsetzbarkeit
  • Verzicht auf zusätzliche bürokratische Anforderungen

Gerade die realistische Bemessung von Übergangsfristen wird dazu beitragen, den Erfolg der Gesetzesnovelle zu sichern. Der Mittelstand leidet bereits heute in vielen Bereichen unter einem umfassenden Arbeitskräftemangel. Diese Lage wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen und sich damit insbesondere auch auf das Tempo der Gebäudesanierung auswirken. Diese Entwicklung gilt es, bei der Gestaltung des rechtlichen Rahmens von Beginn an mitzudenken. Darüber hinaus misst der Mittelstand einer sicheren Versorgung mit Energie höchste Priorität bei. Damit die Versorgungssicherheit auch im Rahmen der laufenden Transformation des Energiesystems jederzeit gewährleistet werden kann, sollten deshalb bereits umgesetzte und genehmigte systemdienliche Anlagen, beispielsweise der Kraft-Wärme-Kopplung, von vorfälligen Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen geschützt werden.

Alle Forderungen und Verbesserungsvorschläge des Mittelstands hier im Detail

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (04/2023)  pdf / 147,0 KB

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