Birgit Mark
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Unternehmen sind angehalten, laufend wirtschaftsrelevante Daten zu kommunizieren. Neu werden auch Daten, die Auskunft über die Nachhaltigkeit vermitteln sollen, gesammelt.
Jeder Betrieb kennt sie, die Fragebogen von Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform, CRIF und SCHUFA: Mit der sogenannten „Bitte um Selbstauskunft“ werden sensibelste Wirtschaftsdaten erfragt. Meist sind das Unverständnis dafür und die Unsicherheit bei Unternehmern groß. „Was gehen die Auskunft meine Daten an?“ und „Was passiert da mit meinen Daten?“ sind die häufigsten Fragen. Dementsprechend werden Anfragen zur Datenerhebung teilweise ignoriert.
Doch diese Reaktion hat zur Folge, dass die Auskunfteien Schätzungen vornehmen. Diese Schätzungen werden aus ihrer Perspektive nach dem Risikoprinzip vorgenommen, was häufig nicht zu Gunsten des betroffenen Unternehmens ausfällt.
Die Wirtschaftsauskunfteien ermitteln nunmehr auch ESG-Scores und möchten so gemäß eigener Beschreibung die Nachhaltigkeit von Unternehmen bewerten und messbar machen. ESG-Scores bewerten die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Es geht also bei Nachhaltigkeit nicht wie häufig angenommen lediglich um Umweltkriterien, sondern auch um Themen wie die Einhaltung von Menschenrechten, Fairness in Geschäftsbeziehungen oder Korruptionsbekämpfung .
Im besten Falle erhalten die betroffenen Unternehmen proaktiv eine Information der Auskunftei mit „ihrer“ Nachhaltigkeitsbewertung. Im schlimmsten Falle erfolgt die Auswertung ohne weitere Mitteilung.
Das Vorgehen ist das gleiche, wie bei Bonitätsbewertungen: Ein Unternehmen wird ungefragt bewertet. Nicht selten wissen die Geschäftspartner besser über die Bewertung Bescheid als das bewertete Unternehmen selbst. Dabei ist davon auszugehen, dass Geschäftspartner auf die ESG-Scores zugreifen werden, weil sie selbst eine ESG-Berichterstattung leisten müssen und ihr Aufwand so überschaubarer ist.
So werden Banken künftig neben den Bonitätsauskünften die ESGBewertungen der Wirtschaftsauskunfteien in ihre Kreditentscheidungen einbeziehen. Ebenso werden es Auftraggeber tun, die berichtspflichtig sind oder eigener Überzeugung auf der Grundlage von Nachhaltigkeitskriterien entscheiden möchten.
Auch beim ESG-Score ist wenig transparent, auf Grundlage welcher Daten und Informationen die Auskunftei ihre Bewertung vorgenommen hat und wie sie zu einer bestimmten Note kommt. Auch deshalb ist kritisch, dass Unternehmen ihre Bewertung nur korrigieren lassen können, wenn sie umfangreiche Informationen über ihr Unternehmen zur Verfügung stellen.
Gemäß Aussage der Auskunfteien sammeln diese Daten, die öffentlich und online über die Suchmaschinen, die Webseite des betroffenen Unternehmens o. ä. zugänglich sind. Nicht selten werden auch Branchendurchschnitte und/internationale Durchschnitte gebildet.
Da solche Bewertungen in Zukunft an Bedeutung gewinnen, sollte ein Unternehmen seine Bewertung möglichst kennen und optimieren. Zudem haben Unternehmen, die aus eigenem Antrieb bereits Nachhaltigkeitsmaßnahmen ergreifen, die Chance, diese zu kommunizieren. Sie behalten so ein gewisses Maß an Kontrolle über die Scores.
Noch stehen diese Bewertungen am Anfang. Die Auskunfteien nähern sich bei der Einschätzung der ESG-Performance an. Bei vielen Unternehmen, insbesondere kleineren, dürften nur wenige Daten zur Verfügung stehen und die Nachhaltigkeitsbewertungen lediglich aus statistischen Durchschnittswerten bestehen. Dabei sind insbesondere kleinere Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit häufig aktiver, als es eine Auskunftei von außen wird einschätzen können. Aber weil die Unternehmen es nicht kommunizieren, fallen ihre Bewertungen schlechter aus.