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26.01.2024

Benefits für alle Mitarbeitende – Steuerliche Neuerungen in 2024

Autorin: Melanie Dahms

Zum Start in 2024 gibt es erfreuliche Neuigkeiten bezüglich des Zuschusses zum täglichen Mittagessen für Arbeitnehmende. Bei LOFINO wird dieses Modul als „LOFINO Lunch“ bezeichnet, welches eine digitale Essensmarke in Form einer benutzerfreundlichen App darstellt.

Der Zuschuss zum täglichen Mittagessen wurde auf 7,23 € angehoben (zuvor 6,90 €/2023), bestehend aus dem offiziellen Sachbezugswert von 4,13 € (zuvor 3,80 €/2023) und dem steuerfreien Zuschuss von 3,10 €. Damit steigt die steuerbegünstigte Obergrenze im „LOFINO Lunch“-Modul auf 108,45 € (vorher 103,50 €/2023). Diese Vergünstigung ist für Mitarbeitende steuer- und sozialversicherungsfrei, wobei der Arbeitgeber 25 % der Pauschalversteuerung übernimmt.

Falls Sie mit "LOFINO Lunch" noch nicht vertraut sind:

LOFINO revolutioniert das traditionelle Konzept der Essensmarken. Der digitale Lunchzuschuss gewährt Mitarbeitenden einen Beitrag zu ihren täglichen Mahlzeiten im Büro oder im Homeoffice – eine gesunde Zusatzleistung zum Gehalt. Mitarbeitende verwalten flexibel ein monatliches Budget für ihr Mittagessen, und die Nutzung ist nicht auf bestimmte Restaurants beschränkt – Lunch gilt überall, sei es im Restaurant, Supermarkt, Imbiss, Bäckerei oder Lieferdienst. LOFINO übernimmt die Verwaltung und rechtssichere Kontrolle der Belege, wodurch Arbeitgeber sich von lästigem Papierkram verabschieden können. Mit LOFINO Lunch zahlt der Arbeitgeber das Mittagessen: Ganz einfach ein Foto vom Beleg machen und in der LOFINO App hochladen. Am Monatsende gibt es das Geld mit der Gehaltsabrechnung zurück.

Kontakt:
Melanie Dahms, Partner Management
melanie.dahms@lofino.de

+49 173 4733 282
www.lofino.de

Zum Profil: LOFINO GmbH

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