Martin Seimetz

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Themen

Frankfurt am Main, 05.03.2025

Omnibus Regulierung – Nachhaltigkeitsberichterstattung

Eine Einordnung

Autor: Martin Seimetz

EU-Kommission setzt wichtige Impulse zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Investitionsförderung

Die am 26. Februar 2025 veröffentlichten Vorschläge umfassen fünf Bereiche:

  1. Die CSRD*-Pflichtgrenze wird auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten angehoben. Die Berichtspflichten werden um zwei Jahre verschoben. Dies reduziert Kosten für nicht mehr berichtspflichtige Unternehmen. Berichtspflichtigen Unternehmen ermöglicht das eine gestreckte Kostenverteilung. Zudem soll die VSME** Berichtspflichten vereinfachen.
  2. Trotz reduzierter Berichtspflichten soll die Finanzierung von Transformationsprojekten erleichtert werden, und zwar durch Änderungen in der Berechnung der Green Asset Ratio (GAR) für Banken und die freiwillige Berichterstattung über taxonomieangelehnte Tätigkeiten. Vereinfachungen in der "Do No Significant Harm" (DNSH)-Regulierung sollen die Komplexität verringern.
  3. Die organisatorischen Kosten sinken durch eine Vereinfachung der Haftungsklassen und eine verlängerte Vorbereitungsfrist bis zum 26. Juli 2028.
  4. Anpassung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): KMU werden entlastet. Gleichzeitig sollen verschärfte Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung und eine mögliche Erweiterung der betroffenen Branchen die Bedeutung der Dekarbonisierungsziele unterstreichen.
  5. Vereinfachung administrativer Anforderungen: Die Anforderungen für Durchführungspartner, Finanzintermediäre und Endempfänger – insbesondere KMU – in EU-Programmen werden reduziert. Das soll Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Dekarbonisierung und ökologische Nachhaltigkeit fördern.

Vorteile für Unternehmen
Nachhaltigkeit ist eine strategische Herausforderung. Die neuen Vorschriften ermöglichen es Unternehmen, sich verstärkt auf den ökonomischen Wettbewerb im Bereich Nachhaltigkeit zu konzentrieren, wie zum Beispiel

  • Kosteneinsparungen durch energieeffiziente Maßnahmen und reduzierten Ressourcenverbrauch,
  • Innovationskraft durch die Entwicklung nachhaltiger Lösungen,
  • Attraktivität als Arbeitgeber durch erhöhte Mitarbeiterbindung,
  • bessere Finanzierungsmöglichkeiten, wenn strategische Ziele transparent verfolgt werden,
  • Steigerung der operativen Effizienz durch ein integriertes Datenmanagement.

Die Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie kann kostengünstig und pragmatisch gestaltet werden. Ein iterativer Transformationsansatz, der auf die aktuellen Herausforderungen im Unternehmenszyklus abgestimmt ist, bildet die Grundlage. Dass externer Faktoren wie Digitalisierung und Marktentwicklungen berücksichtigt werden, gewährleistet eine umfassende Analyse.

Dieses Vorgehen sorgt für eine messbare positive Wirkung auf die Unternehmensbewertung und Finanzierungsfähigkeit.

*CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive

**VSME = (Voluntary Small and Medium Enterprise) = Der Voluntary SME-Standard (VSME) ist ein freiwilliger Berichtstandard, der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU dabei hilft, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten und -ziele zu dokumentieren.

Kontakt
MRS Beratung GmbH, Frankfurt am Main
Martin Seimetz, Geschäftsführer
martin.seimetz@mrsberatung.de
Tel. +49 151 23 08 51 35

https://mrsberatung.de

BVMW-Mitgliedsprofil: MRS Beratung GmbH

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