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20.04.2023

Die europäische KI­-Verord­nung in der entscheidenden Phase

Die KI-Verordnung soll zukünftig die Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU klären.

Dabei sieht die Verordnung einen risikobasierten Ansatz vor, der KI-Systeme in vier Stufen einteilt. Systeme zur Nutzung von „social scoring“ sollen beispielsweise verboten werden, während weitere Anwendungen in die Risikokategorien „Hoch“, „Gering“ und „Minimal“ unterteilt werden.

Das Herzstück der Verordnung, die primär verbraucherschutz-politische Ziele verfolgt, stellt die Regulierung von KI mit hohem Risikoprofil dar – die konkrete Einteilung wird vom Anwendungszweck abhängig gemacht. Darunter fällt laut dem Vor-schlag des Europäischen Rates zum Beispiel die biometrische Identifizierung, die Anwendung in Bereichen der kritischen Infrastruktur und auch die Nutzung beim Recruiting und im Personalmanagement.

Regulatorische Herausforderungen

Mit der Verordnung würde die EU einen richtungsweisenden Schritt in Richtung eines sektorübergreifenden regulatorischen Rahmens für KI bestreiten. Das bedeutet, dass sämtliche KI-Anwendungen pauschal unter den Schirm der Regulierung fallen werden. Ein solch großflächiger Ansatz hat den Vorteil, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig auf eine lückenlose Konformität von KI-Services verlassen können. Nachteilig ist hingegen die weiterhin unklare Rechtsauslegung für Entwicklerinnen und Entwickler sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die von der konkreten Interpretation der (noch abstrakten) Verordnung durch die jeweiligen Marktwächter abhängig sein wird.
In Folge des großflächigen Ansatzes wird es auch zu Doppelregulierungen kommen, welche dann auftreten, wenn sektorübergreifende und sektorspezifische Regeln einander überlappen. Wenn in einem solchen Fall das sektorübergreifende Regelwerk zusätzliche Hürden für KI-Anwendungen schafft, welche durch sektorspezifische Regeln bereits genügend und mit höherer Präzision reglementiert sind, entstehen schnell falsche Anreize.
Dies ist beispielhaft im Gesundheitswesen der Fall, wo hochsensible Diagnostikgeräte mit KI-Komponenten bereits unter einer konkret auf diesen Aspekt zugeschnittenen Gesetzgebung reguliert werden. Ein zusätzliches generalistisches Framework wie das der KI-Verordnung würde an dieser Stelle wenig Mehrwert generieren und ist zudem mit den spürbaren Zusatzkosten der damit einhergehenden Konformitätsprüfungen verbunden.
Verbraucherschutzpolitische Maßnahmen sind zwar wichtig, jedoch muss dringende Vorsicht gelten, sodass im Jahr des KI-Booms rund um ChatGPT nicht voreilig solche Technologieanwendungen über-reguliert werden, die sich in vielerlei Hinsicht noch in den Kinderschuhen befinden.

Weiterer Weg

Nachdem sich der Rat der Europäischen Union am 6. Dezember auf einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag geeinigt hat, liegt der Spielball nun beim Europäischen Parlament. Im Anschluss werden finale Trilog-Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission stattfinden. Nach einem gemeinsamen Beschluss tritt die Verordnung unmittelbar und mit allgemeiner Gültigkeit in Kraft. Im Gegensatz zu Richtlinien muss eine Verordnung nicht mehr in nationales Recht umgewandelt werden.

Gut zu wissen

  • Die KI-Verordnung der EU soll zukünftig die Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der EU klären
  • Die Verordnung unterteilt KI dafür in verschiedene Anwendungsbereiche und vier Risikostufen
  • Unklar bleibt, ob mehr Rechtsunsicherheit entsteht oder das Ziel, klare Regeln zu schaffen, erreicht wird
Johannes Kreft

Johannes Kreft

Leiter politische Kommunikation, Koordinator „Der Junge Mittelstand“

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