Das Auslandsbüro bietet KMU die Möglichkeit Kunden persönlich zu betreuen, sich auf dem Markt der Vereinigten Arabischen Emirate zurechtzufinden und Partnerschaften aufzubauen.
Henri Mathieu-Saint-Laurent | Canva
BMWK setzt wichtige Forderungen des Mittelstands mit der Fortführung des „Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand“ (ZIM) um
Pressemitteilung
Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Förderrichtlinie sowie der Bestätigung der neuen Projektträger ab dem 1. Januar 2025 gewährleistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die lückenlose Fortsetzung des ZIM-Programms. Ohne diese neuen Rahmenbedingungen hätte eine Unterbrechung des Programms gedroht, was die Innovationstätigkeit vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stark beeinträchtigt hätte.
Christoph Ahlhaus erklärt: „In den derzeit wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind Innovationen im Mittelstand entscheidend, um Deutschland wieder an die wirtschaftliche Spitze zu führen. Das ZIM bleibt dabei ein zentraler Baustein der mittelständischen Innovationsförderung. Wir schätzen die rechtzeitige und engagierte Arbeit des BMWK, eine neue Förderrichtlinie zu erstellen und die Projektträger erfolgreich auszuschreiben.“
Sonja Stockhausen und Matthias Brucke, Co-Vorsitzende der Kommission Innovation und Förderprogramme, bemerken: „Wir begrüßen, dass in der neuen Richtlinie einige unserer Vorschläge aus dem Evaluierungsprozess berücksichtigt wurden. Besonders hervorzuheben sind die deutliche Erhöhung der förderfähigen Kosten und die verbesserten Regelungen für Fremdaufträge. Diese Anpassungen sind essenziell, um das ZIM an gestiegene Preise und die Anforderungen der modernen Geschäftswelt anzupassen.“
Viele Spezialisten vor allem im IT-Bereich sind als Freelancer aktiv. Mit der Erhöhung der Personaleinzelkosten für Aufträge an Dritte ist es künftig einfacher, sie in ZIM-Projekte einzubinden. Angesichts der durch Inflation und steigende Personal- und Betriebskosten verursachten Preissteigerungen war auch die Anhebung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten dringend erforderlich. Auch die Teilnahme von kleinen und jungen Unternehmen an Durchführbarkeitsstudien wird durch die Umstellung auf De-minimis-Förderung erleichtert. Für diese ist es aufgrund der Re-gelungen zu „Unternehmen in Schwierigkeiten“ schwieriger, an Förderungen im Rahmen der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung“ der EU (AGVO) teilzunehmen.
Der Mittelstand. BVMW e. V. wird mit seiner Kommission Innovation und Förderprogramme weiterhin die staatliche Innovationslandschaft aktiv und konstruktiv begleiten.
Weitere Informationen sind im Positionspapier zum ZIM enthalten.