Kernforderungen des Mittelstandes
Internet & Digitalisierung
Stand 04/2024
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland bringt weitreichende Veränderungen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit sich. Ziel ist es, die Cybersicherheit durch strengere Anforderungen zu erhöhen. Dies erfordert neue Meldepflichten, umfassende Risikomanagementprozesse und eine strategische Ausrichtung im Umgang mit Cyberrisiken. Zum aktuellen Referentenentwurf hat der BVMW folgende Stellungnahme erarbeitet.
Stand 03/2024
Damit Unternehmen und ihre Beschäftigte von der Entwicklung digitaler Technologien profitieren können und neue Produkte oder Geschäftsmodelle entwickeln können, ist mehr Engagement bei der digitalen Bildung notwendig. Investitionen in Bildung von Infrastruktur bis zur Qualifizierung von Lehrpersonal sind zwingend notwendig, um mit dem digitalen Wandel Schritt halten zu können. Die zum jetzigen Zeitpunkt fehlende Fortsetzung und aus mittelständischer perspektive fehlende Erweiterung des DigitalPakt Schule ist dabei ein fatales Zeichen. Darüber hinaus bietet eine Vernetzung von Mittelstand und Bildungslandschaft viele Vorteile, um neben der allgemeinen Bildung die Vorbereitung auf das Berufsleben zu verbessern. Auch ein stärkerer Wandel hin zu einem Fokus auf die Vermittlung von Zukunftskompetenzen und einem lebensbegleitenden Lernen sind Kernpunkte des Positionspapiers.
Stand 11/2023
Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie im NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) werden viele neue Vorgaben in der Cybersicherheit für Unternehmen aus bestimmten Sektoren festgelegt. Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat dazu ein erstes Diskussionspapier veröffentlicht, mit ersten wirtschaftsbezogenen Vorgaben. In der Stellungnahme dazu hat der Verband die Sichtweise der mittelständischen Wirtschaft erarbeitet und eingereicht.
Stand 10/2023
Nach der vierten Trilogverhandlung der EU befindet sich die KI-Verordnung nun auf den letzten Metern. Jedoch bleibt Kritik für eine KMU-freundlichere Formulierung des AI-Acts partiell noch unbeantwortet.
Die Ausgestaltung der europäischen KI-Verordnung wird in erheblichem Maße darüber entscheiden, ob die europäische Digitalwirtschaft im KI-Bereich anschlussfähig bleibt. Dabei gilt es ein besonderes Augenmerk auf die KMU zu haben: Das Ziel der Verordnung, einen Rahmen für vertrauensvolle KI und digitale Souveränität herzustellen, wird von den Mittelstands- und Digitalverbänden BVMW, BITMi und BVDW deutlich unterstützt. Jedoch kommt es auch darauf an, den durch die Verordnung entstehenden Aufwand für die Einhaltung der Anforderungen für KI-Systeme mit hohem Risiko zu erkennen: Insbesondere für europäische KMU im Vergleich zu Nicht-EU-Unternehmen wird der bürokratische sowie monetäre Mehraufwand zu einem Wettbewerbsnachteil führen.
Stand 06/2023
Beim Thema Digitalisierung konnte die große Mehrheit mittelständischer Unternehmen in den letzten Jahren gute Fortschritte erzielen. Damit Deutschland bei der Digitalisierung aber wirklich zu den internationalen Vorreitern aufschließen kann, besteht in vielen Themen ein enormer Aufholbedarf. In der digitalen Agenda haben wir, den Staat als digitaler Vorreiter, die digitale Bildung und die digitale Souveränität als die wichtigsten Felder lokalisiert.
Umfrage von Der Mittelstand. BVMW und _Gemeinsam digital, Stand 06/2020
Deutschlands Mittelstand soll von Künstlicher Intelligenz profitieren. Damit der BVMW seine Arbeit im Bereich von KI möglichst effektiv gestalten kann, wurden über 400 Mitgliedsunternehmen über Anwendung und Auswirkung von KI in ihren Unternehmen befragt. Die Umfrage wurde vom Arbeitskreis Künstliche Intelligenz gemeinsam mit dem Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum _Gemeinsam digital erarbeitet und durchgeführt.
Stand 12/2020
Im Zuge der fortschreitenden digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft ist eine funktionierende Informationstechnik essentiell. Deshalb begrüßt der Bundesverband mittelständische Wirtschaft den Entwurfes des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0, Informationstechnik besser zu schützen. Nichtsdestotrotz lässt der vorliegende Gesetzesentwurf an einigen Stellen die Digitalisierungseffekte außen vor und geht über das Ziel hinaus.