Vorratsdatenspeicherung

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22.09.2022

BVMW Bayern begrüßt Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

Achim von Michel
Der BVMW Bayern begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für EU-rechtswidrig zu erklären.

Der Mittelstand.BVMW in Bayern begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die deutsche Regelung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung erneut für EU-rechtswidrig zu erklären. Das Urteil, das eine Speicherung von Telekommunikationsdaten nur in Ausnahmefällen zur Abwehr einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit oder zur Bekämpfung schwerer Kriminalität erlaubt, geht zurück auf eine Klage des Münchener BVMW-Mitglieds SpaceNet unter Führung von Vorstand Sebastian von Bomhard, das als Internetanbieter direkt von der Vorratsdatenspeicherung betroffen ist.

Achim von Michel, Politikbeauftragter im BVMW Bayern, merkt an: „Wir freuen uns, dass unser Mitglied im Landeswirtschaftssenat SpaceNet mit seiner Klage dazu beitragen konnte, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland endgültig zu kippen. Für Unternehmen in der Telekommunikationsbranche endet damit ein Zustand jahrelanger Rechtsunsicherheit. Wir erwarten nun von der Bundesregierung, die Spielräume, die der EuGH vorgegeben hat, in einem EU-konformen deutschen Gesetz zu definieren.“

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