Am Freitag vor Pfingsten reichte ein in der Nähe von München ansässiges mittelständisches Unternehmen Klage gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 ein. Am darauffolgenden Dienstag bestätigte das Verwaltungsgericht München den Eingang der Klage. Inhaltlich richtet sich die Klage einerseits gegen die Rückzahlung an sich, andererseits aber auch gegen das Onlineverfahren anhand dessen die zurückzahlenden Beträge ermittelt werden sollen.
Der BVMW setzt sich seit längerem bei diesem Thema für den Mittelstand ein und begrüßt die erste Klageeinreichung. Der Verband bleibt bei seiner Forderung die Rückzahlungen vorerst komplett auszusetzen und empfiehlt Unternehmen weiterhin keine Rückzahlung zu leisten, solange die Angelegenheit nicht höchstrichterlich geklärt ist.
Im Frühjahr 2020 hatte Bayern als erstes Bundesland Hilfen für all jene Betriebe bereitgestellt, die pandemiebedingt in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren. Zu Beginn der Pandemie sollten die Unternehmen ihren Liquiditätsengpass und die benötigte Hilfe schätzen. Daraufhin wurden von Bund und Freistaat insgesamt rund zwei Milliarden Euro ausgezahlt, um Unternehmen vor Insolvenzen zu bewahren. Im Herbst 2022 erhielten Unternehmen, welche diese Hilfe in Anspruch genommen hatten, schließlich die Aufforderung das Geld nun teilweise wieder zurückzuzahlen. In einem Onlineverfahren sollten sich die Unternehmen dann dazu äußern, wofür sie die Hilfen verwendet hatten. Anhand dieser Angaben wurde dann ermittelt, wie hoch der zurückzuzahlende Betrag war.
Der Grund für die aktuelle Klage ist einerseits, dass nicht von Beginn an klar kommuniziert wurde, dass die Hilfen eines Tages zurückzuzahlen sind und andererseits, dass es bei dem Onlineverfahren nicht möglich sei korrekte und transparente Angaben zu machen.
In Nordrhein-Westfalen hatten Unternehmen bereits gegen das Onlinerückmeldeverfahren geklagt und Recht bekommen. Das Überprüfungsverfahren musste daher in Nordrhein-Westfalen neu aufgesetzt werden.
Eine inhaltliche Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums liegt derzeit noch nicht vor. Man habe, so das Ministerium, aber keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Staatsregierung. Eine größere Reaktion zeigten allerdings mehrere Leitmedien, darunter die Süddeutsche Zeitung. Andere Medien (unter anderem die Welt und RTL) nahmen Bezug auf eine dpa-Meldung zum Thema. Durch dieses Medienecho und die nun eingereichte Klage wird die Debatte um die Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen noch eine Weile präsent bleiben.
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„Der Mittelstand begrüßt sehr, dass jetzt auch in Bayern die erste Klage eingereicht wurde. Die bisherigen Verfahren in NRW sind alle zugunsten der klagenden Unternehmen entschieden worden und haben dazu geführt, dass das Überprüfungsverfahren dort völlig neu aufgesetzt werden muss. In Bayern erwarten wir eine ähnliche Entwicklung, deshalb fordern wir von der Staatsregierung zunächst eine sofortige Aussetzung des Rückmeldeverfahrens. Darüber hinaus gilt: So lange keine Rechtssicherheit durch richtungsweisende Gerichtsurteile geschaffen wurde, sollten UnternehmerInnen und Solo-Selbstständige in Bayern keine Rückzahlungen leisten.“
Achim von Michel, BVMW Politikbeauftragter für Bayern