Rückforderungen bleiben juristische Baustellen
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Soforthilfe-Rückforderungen verunsichern den Mittelstand
Am 27. März sprach der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das Urteil, das vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen Sorgen bereitet.
Ein mittelfränkischer Friseur soll die Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro zurückzahlen – obwohl sie ihm Anfang 2020 eigentlich bewilligt wurde. Der Grund: Eine tatsächliche finanzielle Notlage sei nicht nachgewiesen worden. Auch die angegebenen Personalkosten würden nicht unter die Bedingungen der Soforthilfeprogramme fallen.
Urteile wie dieses sorgen zunehmend für Unsicherheit im Mittelstand. Unternehmerinnen und Unternehmer, die in der Pandemie auf staatliche Hilfe vertraut haben, müssen mit hohen Rückforderungen rechnen und stehen unter bürokratischem Dauerstress. Der Radiosender Antenne Bayern griff den konkreten Fall auf und sprach mit Achim von Michel, Pressesprecher des Mittelstand.BVMW Bayern. Er zeigte sich betroffen – und zugleich entschieden optimistisch: „Das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichts ist natürlich erstmal enttäuschend. Wir glauben trotzdem, dass hier lange noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.“
Der Kernpunkt liegt für Achim von Michel in der uneinheitlichen Handhabung der Förderkriterien: Es ginge in diesem Fall um die strittige Frage der Personalkosten. Während diese in Bayern grundsätzlich nicht angerechnet werden könnten, sei das in anderen Bundesländern sehr wohl möglich. So eine Ungleichheit ist aus der Sicht des Verbands nicht tragbar. „Darum glauben wir, dass es eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofs braucht. Auch aus Gründen der Gleichbehandlung von Unternehmerinnen und Unternehmern in ganz Deutschland,“ betonte von Michel. Für den BVMW Bayern geht es dabei um Fairness gegenüber den Unternehmen und um die Verantwortung von Politik und Behörden.