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Corona-Soforthilfe 2020 Rückzahlungsforderungen


Ausgangslage

Im März/April 2020 haben über 200.000 bayerische UnternehmerInnen Corona-Soforthilfe in Höhe von EUR 6.000 bis EUR 30.000 bei der Bayerischen Staatsregierung beantragt. Die Gelder sollten dabei helfen, „Liquiditätsengpässe“ durch die kurzfristige Schließung von Geschäften, Gaststätten und Spielstätten zu überbrücken. Insbesondere die von Schließungen betroffene Gastronomie (der erste Lockdown dauerte sieben Wochen) war auf diese Hilfen existenziell angewiesen.


Weitere Entwicklung

Olaf Scholz in seiner damaligen Funktion als Bundesfinanzminister erklärte bereits am 23. März 2020:

„Ganz wichtig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden."

Olaf Scholz, 23.03.2020

Das Bayerische Wirtschaftsministerium erklärte in einer Pressemeldung ein Jahr später:

„In Bayern wird auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.“

Das Bayerische Wirtschaftsministerium, 27.02.2021

Dennoch erhielten über 200.000 Soforthilfe-Empfänger in Bayern kurz vor Weihnachten 2022 ein Schreiben, in dem sie zur Online-Überprüfung der Corona-Soforthilfe aus dem Jahr 2020 aufgefordert werden. Sie müssen gegebenenfalls Rückzahlungen leisten, und nach Auskunft vieler Steuerberater und Informationen des Bayerischen Rundfunks sind die meisten Unternehmen von Rückzahlungen betroffen.

Stand Oktober 2024:

Bis zum 31. Oktober müssen Unternehmen rückmelden, wie hoch ihr Liquiditätsengpass im ersten Lockdown war. Weitere Informationen finden Sie hier.

Update vom 09.02.2024: Erstes Gerichtsurteil

Inzwischen liegt ein Urteil des Verwaltungsgericht Ansbach vor. Details erfahren Sie hier.

Stand Januar 2024

Das Online-Rückmeldeverfahren wurde von der Regierung inzwischen ausgesetzt. Mittlerweile sind auch mehrere Klagen gegen die Rückzahlungsforderungen anhängig. Der BVMW bleibt nach wie vor bei seiner Forderung faire und einheitliche Lösungen für alle Unternehmen zu schaffen. Der Ausgang der einzelnen Klagen bleibt noch abzuwarten.

Update vom 19.12.2023:

Im Dezember hat der BVMW Bayern von der Bayerischen Staatsregierung eine weitere Verlängerung der der Rückmeldefrist für die Corona-Soforthilfen gefordert. Das erste Gerichtsverfahren zur grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Rückforderungen beginnt voraussichtlich Ende Januar.

Update vom 07.12.2023:

Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft gibt an, dass es aktuell zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Ratenzahlungsanträgen kommt.

Außerdem soll die Funktion für eine Antragstellung über die Online-Datenmaske auf Erlass der Rückzahlungsforderung im Fall einer Existenzgefährdung nun auch für Personengesellschaften ab Anfang Dezember und für Kapitalgesellschaften ab Mitte Dezember zur Verfügung stehen. Damit die Zeit für die Prüfung ausreichend ist, ist für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften die Rückmeldung und Antragstellung auf Erlass bis 29. Februar 2024 möglich.

Update vom 24.11.2023:

Nachdem im September bekannt geworden war, dass einzelne Regierungsbezirke Zinsen auf die Rückzahlungsforderungen erhoben hatten und andere nicht, hatte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger eingeräumt, dass dies nicht tragbar sei. Die Rückzahlungen der Soforthilfen müssten laut Aiwanger auf jeden Fall bayernweit einheitlich ablaufen. Daraufhin wurde die Angelegenheit zur Klärung an das bayerische Finanzministerium übergeben. Finanzminister Albert Füracker (CSU) gab nun an, die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen falle nicht in seinen Aufgabenbereich. Somit liegt die Angelegenheit aktuell wieder beim Wirtschaftsministerium unter Leitung von Hubert Aiwanger. Nach Ansicht von Experten ist mit einer Klärung im Jahr 2023 nicht mehr zu rechnen.

Update vom 13.09.2023:

Der Regierungsbezirk Unterfranken erhebt als erste bayerische Regierungsbehörde auch rückwirkend seit 2020 Zinsen auf Rückzahlungsforderungen, die mit einem Einspruch seitens der betroffenen Unternehmen beantwortet wurden. Der BVMW steht an der Seite der betroffenen Unternehmen und bleibt bei seiner Forderung nach fairen und einheitlichen Lösungen für alle UnternehmerInnen.

Update vom 08.08.2023:

Ein weiteres mittelständisches Unternehmen reichte nun Klage gegen die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 ein: Das Unternehmen MyFlux möchte mit einer Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Ansbach gegen den von der Regierung von Mittelfranken ausgestellten Rückforderungsbescheid vorgehen.

Update vom 24.07.2023:

Die bayerische Regierung gab bekannt, dass eine Teilnahme am Online-Verfahren nicht mehr verpflichtend sei.

Update vom 14.06.2023:

Das Bayerische Wirtschaftsministerium verlängerte am 13.06.2023 die Frist zur Rückzahlung bis Ende des Jahres.

Update vom 06.06.2023:

Ein in der Nähe von München ansässiges Unternehmen reichte nun gegen die geforderten Rückzahlungen Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht ein. Ebenso wurde eine Petition gestartet.


Position des BVMW

Nach Einschätzung der Rechtsanwälte Nils Bergert und Dr. Alexander Lang (Kanzlei Steinbock & Partner, Würzburg) ist eine Rückforderung der geleisteten Corona-Soforthilfen in großen Teilen unzulässig. Die Rechtsexperten, und mit ihnen auch die Bundesrechtskommission des Verbands Der Mittelstand.BVMW sowie der BVMW in Bayern empfehlen betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern deshalb, das Rückmeldeverfahren zwar ordnungsgemäß schriftlich durchzuführen, aber zusätzlich anwaltlich mitteilen zu lassen, dass eine Rückzahlung nicht erfolgt und bis zu einer abschließenden Klärung (höchstinstanzliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts) auch keine

Rückzahlung zu leisten. Eine Teilnahme am Online-Rückmeldeverfahren wird ausdrücklich nicht empfohlen.

Die wichtigsten Argumente:

Klare Versprechen der Politik: Dies ergibt sich nach Auffassung der Rechtsanwälte daraus, dass bei Bewilligung der Anträge stets kommuniziert wurde, dass diese endgültig bei den Unternehmen verbleiben sollen.

Unklar ausgestaltete Kriterien und Bescheide: Weiterhin sehen die allermeisten Bescheide keine allgemeine Rückzahlungspflicht vor. Diese ist dort nur im Fall der Überkompensation durch andere Hilfsprogramme festgelegt. Es fehlt daher an einer hinreichend deutlichen Grundlage für die Rückzahlungspflicht im Bewilligungsbescheid.

Keine Gleichbehandlung der Unternehmen: Zentraler Streitpunkt mit erheblicher Auswirkung auf das Berechnungsergebnis sind schließlich auch die Personalkosten. Diese sind laut dem Rückmeldeverfahren in Bayern nicht berücksichtigungsfähig. Im Rahmen der Antragsprüfung und Bewilligung wurden jedoch auch Personalkosten berücksichtigt. In anderen Bundesländern, so etwa in NRW, Schleswig-Holstein und Hamburg, werden die Personalkosten als Auslage berücksichtigt.


Aktivitäten des BVMW

Umfangreiche Presseberichterstattung

05.10. BR Radio (ab Minute 11:40) https://www.br.de/radio/live/b...

13.09. Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/ba...

09.08. Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/ba...

24.07. Nachrichten München: https://www.nachrichten-muench...

16.06. Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/ba...

16.06. BR24: https://www.br.de/nachrichten/...

16.06: Handelsverband Bayern: https://www.hv-bayern.de/aktue...

02.06. Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/ba...

30.05. Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/ba...

26.05. BR24: https://www.br.de/nachrichten/...

24.04. a.tv Aktuell: https://www.augsburg.tv/mediathek/video/a-tv-aktuell-vom-24-04-2023/

24.04. Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-corona-soforthilfe-aiwanger-rueckzahlung-1.5816364

20.04. Abendzeitung: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/aergernis-corona-soforthilfe-staendig-die-kriterien-zu-aendern-ist-reine-willkuer-art-895669

20.04.: BR Hörfunk: https://www.br.de/nachrichten/bayern/kann-keiner-verstehen-aerger-um-rueckzahlung-von-corona-hilfen,Tbtohar

1804. dpa Bayern (ca. 45 Meldungen bundesweit, z.B. https://www.idowa.de/inhalt.coronahilfen-mittelstand-kritisiert-ausnahmen-bei-rueckzahlung.d73f5fa0-fef4-48e0-8c70-ed2f0333f493.html

24.03. BR Fernsehen Abendschau: https://www.youtube.com/watch?v=rqsxe2EBaHk

22.03. Abendzeitung: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/corona-soforthilfe-ist-die-rueckforderung-rechtswidrig-art-888040

Vernetzung mit der Politik

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS90/Die Grünen hat einen Eilantrag ins bayerische Parlament eingebracht, der jedoch abgelehnt wurde. Derzeit wird ein Fragenkatalog (ca. 50 Punkte) an die Staatsregierung vorbereitet, die Antworten sollen am 24.4. vorliegen.

Informationsveranstaltung

In einer Online-Veranstaltung hat der BVMW Bayern im April rund 80 UnternehmerInnen aus ganz Bayern über die Rechtslage informiert.

Petition

Ende Mai reichte ein Münchner Unternehmer eine Petition ein. Der BVMW sichert den Initiatoren der Petition umfangreiche Unterstützung zu.

Kontakt

Von michel achim

Achim von Michel

Leiter Presse & Politik, Leiter des Kreisverbandes – München

Südliche Auffahrtsallee 66

80639 München

Germany

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