Geld

Themen

München, 18.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten

Corona-Soforthilfe Rückzahlung: Fristablauf zum 31. Oktober

Autor:in: Achim von Michel

Während des ersten Lockdowns der Corona-Pandemie bekamen Unternehmen durch die Corona-Soforthilfen schnelle finanzielle Unterstützungen. Jetzt fordert die Politik ein Großteil des Geldes zurück. Unternehmen müssen bis zum 31. Oktober 2024 angeben, wie groß ihr Liquiditätsengpass damals war.

Von den 260.000 Soforthilfe-Empfängern füllten, Stand Juli, bereits 200.000 das Rückmelde-Formular aus. Laut dem bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie kamen seitdem noch tausende weitere Rückmeldungen dazu. Die Angabe über die Höhe des finanziellen Engpasses erfolgt über ein Online-Portal, wobei das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie darauf hinweist, dass auch Unternehmen, bei denen der prognostizierte Liquiditätsengpass tatsächlich eingetreten ist, sich zurückmelden müssen. Ansonsten kommen Widerruf und Rückforderungen auf die Unternehmen zu.

Das Vorgehen der Politik stößt bei Unternehmen sowie dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft in Bayern auf viel Unverständnis, da die Hilfen damals als nicht rückzahlbar angekündigt wurden. Auch Achim von Michel vom BVMW Bayern äußert sich verärgert über die politische Entscheidung, die auf den Geldsorgen des Staates beruhe. Er hofft auf eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, rät jedoch bis dahin jedem Unternehmen, die Rückmeldung fristgerecht abzugeben.

Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.

Verwandte Artikel