BVMW Unternehmerinnen-Netzwerktour 2024
Am 3. April fallen die meisten Corona-Regelungen, darunter auch die Maskenpflicht. Die Bayerische Staatsregierung gab hierzu am 29. März in einer Pressekonferenz bekannt, nach dem 2. April nur noch einen „Basisschutz“ bestehen zu lassen. Damit gilt die FFP2-Maskenpflicht nur noch im Öffentlichen Verkehr sowie in Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren vulnerablen Einrichtungen. Außerdem wurden Regeln zu möglichen Hotspot-Gebieten ausgeschlossen.
Diese Beschlüsse der Landesregierung kritisiert Achim von Michel, Politikbeauftragter im BVMW Bayern, in einer Presseinformation. Angesichts der noch immer hohen Infektions- und Todeszahlen sind die massiven Lockerungen für den Mittelstand in Bayern nicht nachvollziehbar. „Vor allem die Maskenpflicht hat sich als eine effektive Methode zur Eindämmung der Pandemie bewiesen, außerdem ist sie leicht umsetzbar und einfach zu kontrollieren. Die neue Hotspotregelung ist zudem nicht rechtssicher definiert, weshalb es in Deutschland wieder zu einem extrem kleinteiligen Flickenteppich an Corona-Maßnahmen kommen wird“, sagt von Michel.
Medienecho zum Statement
Mit seinem Statement zur Maskenpflicht konnte eine Reichweite von 800 Millionen erzielt werden. Viele Lokalmedien griffen das Thema auf, aber auch Mainstream-Medien, wie die Süddeutsche Zeitung, FAZ und WELT berichteten: