BVMW fordert Fristverlängerung

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München, 21.12.2023 Lesezeit: 2 Minuten

Erneute Fristverlängerung bei Corona-Soforthilfen gefordert

Autor: Achim von Michel

Der BVMW Bayern fordert von der Bayerischen Staatsregierung dringend eine weitere Verlängerung der Rückmeldefrist für die Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020. Die Gründe: Abweichende Regeln für Personen- und Kapitalgesellschaften sowie ein demnächst anstehendes Gerichtsverfahren.

Was im Frühjahr 2020 als schnelle Hilfe angekündigt war, entpuppte sich im Herbst 2023 als großes Problem für viele bayerische Unternehmer: Die Corona-Soforthilfen. Seit nun über einem Jahr werden diese vom bayerischen Wirtschaftsministerium (teilweise) zurückgefordert. Für viele ist dies eine Herausforderung, zum einen, weil sie sich noch immer von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie erholen und zum anderen, weil zu Beginn nie kommuniziert worden war, dass die Soforthilfen einmal zurückzuzahlen sind – tatsächlich wurden sie „Zuschüsse“ genannt. Die Frist für die Rückmeldung wurde auf Wirken des BVMW hin bereits einmal verlängert. Aktuell müssen viele Unternehmerinnen und Unternehmer bis Jahresende 2023 nachweisen, dass sie die Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 zu Recht erhalten haben. Die Rückmeldungen laufen schleppend. Obwohl die Frist bald abläuft, haben erst 45% der Betroffenen eine Rückmeldung zu den Corona-Soforthilfen mit Überprüfung ihres Liquiditätsengpasses abgegeben. Das geht aus der Antwort einer Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen an die Staatsregierung hervor. Damit stehen die Rückmeldungen von über 120.000 Personen noch aus.

Der BVMW fordert nun eine erneute Fristverlängerung, denn: Personen- und Kapitalgesellschaften erhalten erneut eine Verlängerung bis zum 29. Februar 2024. Es ist unfair und daher nicht einzusehen, warum Einzelunternehmer, Solo-Selbständige und Kaufleute das Verfahren stattdessen bis zum Jahresende abschließen sollen. Hinzu kommt, dass im Jahr 2023 ein bayerisches Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gegen die Rückzahlungspflicht geklagt hatte. Diese Klage wird voraussichtlich ab Ende Januar 2024 verhandelt. Es macht also keinen Sinn, jetzt Rückzahlungen zu fordern, wenn diese in einigen Wochen eventuell ohnehin für rechtswidrig erklärt werden. Sinnvoll wäre es stattdessen das gesamte Verfahren auszusetzen, bis Rechtssicherheit für alle Beteiligten besteht. Der BVMW hat diesbezüglich kurz vor Weihnachten einen Brief an Wirtschaftsminister Aiwanger verfasst, der die Situation vieler Unternehmer beschreibt und eine erneute Fristverlängerung fordert.

Der Streit um die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen wird sich also auch in 2024 fortsetzen, könnte aber durch das anstehende Gerichtsverfahren bald beendet werden.

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