Fristverlängerung für Rückzahlung der Corona-Soforthilfen

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München, 14.06.2023 Lesezeit: 2 Minuten

Fristverlängerung bis Ende des Jahres für Rückzahlung der Corona-Soforthilfen

Autor: Achim von Michel

Auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ist seit Dienstag, den 13.06.2023 zu lesen, dass es nun für die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen eine Fristverlängerung bis 31.12.2023 gibt. Der BVMW sieht dies als Teilerfolg an, bleibt aber bei seiner Forderung, die Rückzahlungen ganz auszusetzen. Die Fraktionen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen ihn dabei im Bayerischen Landtag.

Die geforderten Rückzahlungen und das damit einhergehende Online-Rückmeldeverfahren beschäftigen seit Monaten mittelständische Unternehmen in Bayern. Der BVMW setzt sich von Beginn an für faire Lösungen für alle bayerischen Unternehmen ein.

Achim von Michel, Sprecher des BVMW in Bayern, fasst den Standpunkt des BVMW folgendermaßen zusammen: "Inzwischen ist auch in Bayern die erste Klage anhängig (Az. M 31 K 23.2594). Das Verwaltungsgericht München wird sich demnach mit der Rechtmäßigkeit der Rückforderungen, aber auch mit dem von der Staatsregierung aufgesetzten Verfahren der Online-Rückmeldung beschäftigen müssen. So lange hier kein Urteil vorliegt, ist es besser, das Online-Verfahren nicht zu nutzen und sich anwaltlich beraten zu lassen. Denn einmal zurückgezahltes Geld ist natürlich schwerer wieder zurückzubekommen.“

BVMW sieht Fristverlängerung als Teilerfolg

Die Fristverlängerung verschiebt das Problem nur in die nächste Legislaturperiode, um eine echte Lösung handelt es sich nicht. Zudem ist zu kritisieren, dass die Fristverlängerung von Seiten der Bayerischen Staatsregierung zunächst nicht öffentlichkeitswirksam publik gemacht wurde, sondern lediglich als Hinweis auf einer bereits bestehenden Website ergänzt wurde. Gerne können Sie auch die Petition unseres Mitglieds branda.works unterstützen. Die Petition finden Sie hier.

(Bild: Pixabay)

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