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München, 02.11.2023 Lesezeit: 2 Minuten

Mehrwertsteuer auf Speisen muss weiter reduziert bleiben

Autor: Achim von Michel

Zu einer möglichen Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie zum 1.Januar 2024 betont Achim von Michel, Beauftragter für Politik im BVMW Bayern: „Die Wiedererhöhung wäre zum jetzigen Zeitpunkt völlig falsch. Viele der über 12.000 Gastronomiebetriebe in Bayern haben die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht überwunden. Zusätzlich kämpfen die Verbraucher derzeit mit Inflation und gestiegenen Energiekosten, das Freizeitbudget schrumpft also deutlich.“

Der BVMW Bayern appelliert deshalb an die Bundesregierung, den Mehrwertsteuersatz weiter bei einem Satz von 7 Prozent zu belassen und dieses Signal jetzt auch zügig zu geben. „Die Betriebe müssen planen und brauchen dringend eine Aussage über die Kostensituation im Jahr 2024“, so von Michel weiter.

Sibylla Abenteuer, Pächterin des Gasthof Rabenwirt in Pullach bei München betont: „Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent wird bei uns im Betrieb und bei vielen meiner Kolleginnen und Kollegen zu Entlassungen führen. Wenn das Schnitzel bald deutlich über 30 Euro kostet, bleiben uns im nächsten Jahr viele die Gäste einfach weg“, so die Gastronomin.

Der BVMW Bayern begrüßt die Position der bayerischen Staatsregierung, den reduzierten Mehrwertsteuersatz weiter aufrecht zu erhalten. „Es bleibt zu hoffen, dass nach Bekanntgabe der Steuerschätzung für 2024 jetzt auch in Berlin die Situation der Gastwirte richtig eingeschätzt wird. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich schließlich schon im Wahlkampf 2021 für eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer ausgesprochen“, so Achim von Michel.

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