Der BVMW zeigt im FAZ-Special „Unternehmergeist 2025“ Wege für den Mittelstand der Zukunft auf.
„Das dritte Entlastungspaket enthält aus Sicht des Mittelstands einige wenige gute Ansätze. Die Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld und die Ausweitung der Möglichkeit zur steuerfreien Einmalzahlung schaffen Handlungsspielräume und sind ein Lichtblick am Horizont. Darüber hinaus ist das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung für weite Teile des Mittelstands allerdings enttäuschend. Statt endlich die Gelegenheit zu ergreifen und im großen Umfang Steuern und Abgaben für Beschäftigte und Unternehmen zu senken und so die einzig richtige Antwort auf die sich massiv verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit Kostenlawinen bei Energie, Rohstoffen und Löhnen zu geben, wurden nur punktuelle Erleichterungen beschlossen“, erklärt Achim von Michel, Politikbeauftragter im BVMW Bayern.
„Der vorübergehende Verzicht auf die höhere CO2-Bepreisung ab 2023 bleibt so nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn wie genau die versprochenen Entlastungen der energieintensiv produzierenden Betriebe tatsächlich aussehen, ist bisher völlig ungewiss. Die Bundesregierung muss jetzt schleunigst nachlegen und die genaue Ausgestaltung der Strompreisbremse für KMU vorlegen. Gerade die Abstimmung mit den EU-Partnern wird dabei von besonderer Bedeutung sein. Die Entlastungen im Energiebereich müssen schnell kommen und deutlich weniger Bürokratie verursachen als bisher. Die Wirtschaft darf nicht schon wieder eine böse Überraschung erleben wie zuletzt bei der Gasumlage. Es ist in Summe zwar positiv zu bewerten, dass die Bundesregierung die Preisanstiege am Strommarkt eindämmen und auch KMU in die Strompreisbremse einbeziehen möchte. Problematisch ist allerdings, dass die geplanten Maßnahmen zunächst auf europäischer Ebene abgestimmt werden müssen, was durchaus zu monatelangen Verzögerungen führen kann. Die Ausweitung des Energiekostendämpfungsprogramms ist grundsätzlich zu begrüßen, da einige mittelständische Betriebe, wie zum Beispiel Bäckereien, unter den bisherigen Rahmenbedingungen nicht antragsberechtigt waren. Leider qualifiziert sich die Summe der Einzelmaßnahmen jedoch nicht als Rettungsschirm für Unternehmen, den der BVMW eingefordert hatte. Man darf nicht vergessen: Fast die Hälfte der mittelständischen Unternehmen sehen sich gemäß einer BVMW-Umfrage vom August in ihrer Existenz bedroht.
Der Rest des Paketes ist Umverteilung. Dass ausgerechnet die Leistungsträger unserer Gesellschaft, die die Hauptlast der Beschlüsse zu tragen haben, weitgehend leer ausgehen, ist weder angemessen noch nachvollziehbar. Spätestens bei einer weiteren Zuspitzung der Situation in den Unternehmen, die jetzt schon mit dem Rücken zur Wand stehen, muss die Bundesregierung liefern. Für viele dürfte es dann aber schon zu spät sein.
Wir rechnen deshalb derzeit nicht mit spürbaren Erleichterungen für den bayerischen Mittelstand, da eben viele Punkte im Entlastungspaket noch sehr vage formuliert sind und erst nach Abstimmung mit der EU überhaupt in ihrer zeitlichen Verfügbarkeit und ihrer Wirksamkeit bestimmt werden können. Das Kernproblem des bayerischen Mittelstands sind derzeit nun einmal die explodierenden Energiekosten.“