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München, 08.08.2023 Lesezeit: 2 Minuten

Weitere Klage in Bayern zu Corona-Soforthilfe-Rückforderungen

Autor: Achim von Michel

Am heutigen Dienstag hat ein weiteres mittelständisches Unternehmen Klage gegen die Rückforderungen der Corona-Soforthilfeleistungen aus dem Jahr 2020 eingereicht. Das Unternehmen MyFlux aus Lauf an der Pegnitz will mit einer Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Ansbach gegen den mittlerweile von der Regierung von Mittelfranken ausgestellten Rückforderungsbescheid vorgehen.

„Der Mittelstand begrüßt die Einreichung der Anfechtungsklage, weil dadurch eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen wird, endlich Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Viele Unternehmen kämpfen nach der Corona-Krise jetzt mit den Auswirkungen von Lieferketten-Problemen und gestiegenen Energiekosten. Die bevorstehende Rückzahlung der ursprünglich als Zuschuss deklarierten Hilfsgelder schafft nun neue Probleme. Wir plädieren aus diesem Grund dafür, das gesamte Rückmelde-Verfahren auszusetzen, bis belastbare Urteile auch in Bayern vorliegen“, sagt Achim von Michel, Politikbeauftragter im BVMW Bayern.

„Wir halten die Rückforderungen weiterhin für rechtswidrig und sehen in der Anfechtungsklage den nächsten Schritt hin zu einer gerichtlichen Klärung“, betont Nils Bergert, Rechtsanwalt bei der Würzburger Kanzlei Steinbock & Partner.

Zuvor war bereits von der Regierung von Oberbayern ausdrücklich erklärt worden, dass für die Rückmeldung die Nutzung des Online-Verfahrens nicht notwendig ist.

Bild: Pixabay

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