junge Frau lächelt, Arbeitsplatz

Matthew, Adobe Stock

3. Arbeitsmarkt

Zwei Drittel der mittelständischen Unternehmen beklagen die mangelnde Flexibilität des Arbeitsmarktes. Hier gilt es, die Mechanismen grundsätzlich zu modernisieren.

[...] Sollte die derzeitige Arbeitszeitregelung jedoch durch eine Pflicht zur taggleichen, elektronischen Aufzeichnung der Arbeitszeit ersetzt werden, wäre dies eine unverhältnismäßige Bürokratisierung, die die Versorgung der Bevölkerung mit kostenlosen Informationen aus dem Nahbereich gefährdet

Dr. Jörg Eggers Hauptgeschäftsführer BVDA

Die Beschäftigung ist in Deutschland auf dem höchsten Stand seit der Wiedervereinigung. Dennoch gibt es Handlungsbedarf. Besonders die mangelnde Flexibilität des Arbeitsmarktes beklagen 66 Prozent der mittelständischen Unternehmen. Der Fachkräftemangel spitzt sich weiter zu und wird zu einem weiteren gravierenden Innovations- und Wachstumshemmnis.

In Zeiten von Globalisierung und wachsender Arbeitsteilung sind flexible Kapazitäten in Produktions- und Innovationsbereichen für den Standort Deutschland von großer Bedeutung. Hier gilt es, die Mechanismen des Arbeitsmarktes grundsätzlich zu modernisieren. Dazu gehört auch, Rahmenbedingungen sinnvoll anzupassen und Rechtssicherheit für AuftraggeberInnen und AuftragnehmerInnen zu schaffen.

Unsere Forderungen

  • Modernen Rechtsrahmen für flexibles Arbeiten schaffen
    Der Arbeitsalltag von sehr vielen Arbeitnehmenden hat sich in den letzten Jahren merklich verändert. Daher müssen Anpassungen im Arbeitsrecht vorgenommen werden, die Arbeitnehmenden und ArbeitgeberInnen unbürokratische und rechtssichere Möglichkeiten für flexibles Arbeiten an die Hand geben – und das nicht für tarifvertraglich Angestellte.

    Damit Unternehmen besser auf die Anforderungen ihrer weltweiten Kunden reagieren können, muss die tägliche Höchstarbeitszeit in Absprache mit den MitarbeiterInnen durch Jahresarbeitszeitkonten ersetzt werden können.
  • Arbeitszeiterfassung nicht überbürokratisieren
    Für die anstehende Reform des Arbeitszeitgesetzes müssen Regelungen mit Augenmaß gefunden werden. Die dazu aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gewordenen Pläne gehen jedoch weit über die Anforderungen hinaus, über die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Mai 2019 und das Bundesarbeitsgerichts (BAG) am 13. September 2022 geurteilt haben. Die Pläne des BMAS sehen vor, dass Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit von Beschäftigten zukünftig noch am gleichen Tag elektronisch erfasst werden müssen.

    Aus Sicht des Mittelstandes müssen Arbeitnehmende und Arbeitgebende in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung vor ungerechtfertigt hohen, bürokratischen Belastungen geschützt werden. Dies trifft insbesondere für Arbeitsbereiche zu, in denen bereits andere hinreichende Verfahren zur Dokumentation der Arbeitszeit etabliert und/oder in denen ursprünglich keine Verwendung elektronischer Geräte zur Datenaufzeichnung und -übertragung vorgesehen sind. 
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vereinfachen
    Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft. Diesem Mangel muss auch mit gezielter Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus dem (EU-)Ausland entgegengekommen werden. Hier ist die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse ein wichtiges Instrument, welches effizienter im Sinne einer unbürokratischen und schnellen Zulassung von ausländischen Abschlüssen geregelt werden muss. Deutschland darf durch intransparente Entscheidungsprozesse nicht den weltweiten Wettkampf um die besten Talente verlieren.