Ohne lebendige Gründungskultur droht Stagnation und weniger Wettbewerb. Achtzig Prozent der mittelständischen Unternehmen sehen den Abbau von Bürokratie als die wichtigste Aufgabe der kommenden Regierung. Bislang wurde die Belastung jedoch immer höher, da die Abbaueffekte der Mittelstandsentlastungsgesetze durch den Aufbau neuer Bürokratie an anderen Stellen konterkariert wurden. Wir brauchen eine Deregulierungsinitiative, um Bürokratie abzubauen, Verfahren zu vereinfachen und praxisgerecht zu reformieren. Denn weniger Bürokratie bedeutet mehr Wettbewerbsfähigkeit.
Es kann und darf nicht das Ziel rechtlicher Rahmenbedingungen sein, neue Ideen und Geschäftsmodelle durch Bürokratie frühzeitig im Keim zu ersticken.
Unsere Forderungen
- Gründungsförderung ausweiten
Förderprogramme für Unternehmensgründungen dürfen sich nicht allein auf den technisch-digitalen Bereich, bzw. High-Tech-Gründungen beschränken. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit sollte gezielt gefördert werden. Unsere Wirtschaft lebt von der Verzahnung differenzierter Wertschöpfungsketten über alle Branchen und Bereiche hinweg. - Experimentierklausel einführen
Im weiteren Sinne der Gründungsförderung, müssen junge Unternehmen die Möglichkeit bekommen, Geschäftsmodelle experimentell auszuprobieren, ohne sich dabei finanziell und rechtlich zu überlasten. Es müssen daher Experimentierklauseln für Gründungen, vor allem im ersten Jahr, eingeführt werden. Ein solches Beispiel ist die Befreiung von Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten. Eine Validierungsförderung würde darüber hinaus GründerInnen die Finanzierung von Modellen, Mustern oder Prototypen wesentlich erleichtern. - Unternehmens- und Aufsteigerkultur stärken
Zur Förderung einer Gründungs- und Aufsteigerkultur, müssen Vorbilder für das Erreichen von Wohlstand und Ansehen durch unternehmerische Leistung stärker und positiver präsentiert werden. Erfolgreiche Unternehmen sollten als Rollenmodelle präsentiert werden, um Jüngere zur Nachahmung zu motivieren. Gleichzeitig muss denjenigen, die gescheitert sind, eine zweite Chance eingeräumt werden, um von einer Tradition des Sicherheitsdenkens zu einer proaktiven, positiven Herangehensweise an die Herausforderungen der Zukunft zu gelangen. Wir fordern die Schaffung einer interministeriellen Task Force „Gründungs-, Innovations- und Aufsteigerkultur“. - Halbierung der Bürokratiebelastung für Unternehmen
Dokumentationspflichten kosten Unternehmen immer mehr Zeit und Geld, der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten sollten grundsätzlich von Berichtspflichten, statistischen Auskunftsvorschriften und unangemessenen Vorschriften des Arbeitsrechts freigestellt werden. Die One-in-One-out-Klausel muss auch bei der Umsetzung von EU-Recht konsequent angewendet werden. - Vergaberichtlinie reformieren
Die Vergaberichtlinie für die Erteilung von öffentlichen Aufträgen muss vereinfacht werden. Es ist wettbewerbspolitisch bedenklich und wirtschaftlich ineffizient, wenn kleine und mittlere Betriebe allein durch den bürokratischen Erfüllungsaufwand von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Das deutsche Vergaberecht muss zudem zwischen Bundes- und Landesebene synchronisiert werden. - Mittelstand im digitalen Wettbewerb schützen
Unser Mittelstand ist auch im digitalen Zeitalter wettbewerbsfähig und muss daher im modernen Wettbewerbsrecht entsprechend beachtet werden. Wir dürfen uns nicht einer „Wild-West-Logik“ des amerikanischen Kapitalismus hingeben, bei der große Unternehmen Monopole bilden und alle Konkurrenten aufkaufen, sobald sie ein interessantes Projekt vorantreiben. Wenn uns die dezentrale Wirtschaftsstruktur mit regionaler Verankerung der Unternehmen in ganz Deutschland auch weiterhin wichtig ist, müssen wir diese Struktur auch im digitalen Wettbewerb besonders hervorheben. Daher treten wir für eine schnelle Umsetzung des Binnenmarktes ein, damit sich die mittelständische Digitalwirtschaft auch weiterhin gegen die internationale Konkurrenz (z. B. aus China und den USA mit ihren eigenen, großen Absatzmärkten) behaupten kann. - Schaffung eines einheitlichen “Level-Playing-Field”
Ein einheitliches “Level Playing Field” muss für Unternehmen sichergestellt werden, die auf dem gleichen Markt tätig sind. Ein fairer Wettbewerb ist nur dann garantiert, wenn funktionierende europäische Regulierungs- und Marktüberwachungsbehörden effizient, EU-weit einheitlich und in enger Zusammenarbeit mit nationalen Wettbewerbsbehörden tätig werden können, sobald erkennbar ist, dass einschlägig gegen marktregulierende Vorschriften verstoßen wird. - Bargeld als Zahlungsmittel erhalten
Um die unternehmerische Selbstbestimmtheit gewährleisten zu können, ist unbürokratischer und barrierefreier Zugang zum Bargeld von strategischer Bedeutung. Die Einführung von Zahlungsobergrenzen wirkt sich ebenfalls kontraproduktiv auf die unternehmerische Gestaltungskraft aus. Die Verwendung digitaler Bezahlmethoden darf nicht zu einem Zwang werden, indem die Bargeldeinzahlung und -auszahlung durch Kreditinstitute unwirtschaftlich für Betreibende von Geschäften gemacht wird. Dies widerspricht der Kultur und dem Verständnis des Mittelstands, Angebote für alle Bürgerinnen und Bürger der Gesellschaft zu machen.