Wie man IT-Fachkräfte findet und dabei Integration und Diversität fördert.
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Förderung von E-Fahrzeugen und Lade-Infrastruktur bei Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützigen Institutionen noch bis Mai beantragbar.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur. Gefördert wird der Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten von Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützigen Institutionen..
Detaillierte Informationen inkl. eines Informationsvides und Hinweise zur Antragstellung gibt es auf der Seite des Projektträgers Forschungszentrum Jülich: PtJ: Elektrofahrzeuge und Infrastruktur.
Was wird gefördert?
Es können ausschließlich straßengebundene Elektrofahrzeuge und die zum Betrieb benötigte Ladeinfrastruktur gefördert werden:
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben (förderfähige Gesamtausgaben) berechnet, die zur Erreichung der Umweltziele des Fördervorhabens erforderlich sind.
Die Förderquote
Achtung: Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert. Die Förderquote beträgt 40 %, für KMU kann es unter gewissen Voraussetzungen einen Förderbonus von 10 % geben.
Die Fristen
Fristen für die Einreichung der Anträge sind der 8.5.2023 digital (easy-Online) bzw. der 9.5.2023 postalisch (Poststempel).
Mehr Informationen, Video und FAQ's zum Förderaufruf beim Projektträger oder (auch zu weiteren Förderungen) über die NOW GmbH.