Schilder in gegensätzliche Richtungen. "Sofothilfe Corona" und Rückzahlung

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München, 09.09.2024 Lesezeit: 2 Minuten

30.09.2024: Stichtag für Schlussabrechnung von Corona Hilfen

Unternehmen in Bayern können nur noch innerhalb dieser Frist die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen vorlegen.

Autor: Wolfgang Thanner

Man hätte sich eigentlich eine positivere Nachricht aus Bayern gewünscht, aber letztendlich werden in dieser Sache vermutlich noch Gerichts-Urteile den Ausschlag geben. So hat seit dem Aufkommen der Rückzahlungsforderungen unser Mitglied Steinbock & Partner breite Erfahrung gesammelt und vertritt Unternehmen, die von den aktuellen Forderungen betroffen sind.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium weist jedenfalls in der Pressemitteilung-Nr. 347/24 vom 06. September 2024 auf folgendes hin:

Unternehmen können nur noch bis zum 30. September die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen vorlegen. Mit Stand 1. September 2024 waren erst rund 65 Prozent eingereicht worden.

Unternehmen, die eine der Wirtschaftshilfen erhalten haben, aber keine Schlussabrechnung vorlegen, müssen den erhaltenen Betrag nach den Vorgaben des Bundes vollständig zurückbezahlen.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ruft deshalb alle noch fehlenden Einreicher auf:

„Ich appelliere dringend an die Betriebe, die verlängerte Frist jetzt noch zu nutzen und eine Schlussabrechnung vorzulegen. Es wäre fatal, wenn Betriebe Wirtschaftshilfen zurückzahlen müssten, weil sie die formalen Kriterien nicht erfüllen, an die wir leider gebunden sind. Reichen Sie die Schlussabrechnung mit Ihren prüfenden Dritten in den noch verbleibenden Tagen bis zum Fristende am 30. September ein. Wer jetzt nicht handelt, riskiert die Frist zu verpassen und Geld zu verlieren.“

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