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16.06.2022

Windkraft - jetzt geht's los (?)

Wolfgang Thanner
Oder auch nicht. Zwar ist ein Schritt in die richtige Richtung gemacht aber ursprünglich führende deutsche Branchen in Windkraft und Photovoltaik sind längst Vergangenheit.

Windkraft in Deutschland: Desolate Situation

Mit einer Beschäftigtenquote von 35% ist der Windsektor der zweitgrößte Arbeitgeber unter den Erneuerbaren [nach Biomasse mit 37%]. Im Jahr 2019 waren in Deutschland 105.700 Menschen in der Windenergie-Branche beschäftigt - 83.200 davon arbeiteten für die Windenergie an Land und 22.500 waren in der Offshore-Entwicklung tätig.

Aber: Im Vergleich zu 2016 hat die Beschäftigung um 35% abgenommen. Fast 60.000 Jobs gingen in den vergangenen Jahren in der Windbranche verloren.

Quelle: https://strom-report.de/windenergie/​​​​​​​ - erneuerbare-energien.de DIW/DLR/GWS

Schuld daran sind neben dem fehlenden politischen Willen zum Ausbau in der Vergangenheit auch eine monströse Bürokratie bei der Planung und Genehmigung von Windkraft-Projekten sowie zusätzliche Hemmnisse wie regionale Abstandsregelungen und jederzeit drohende Projekt-Blockaden aus Gründen des Natur-Schutzes.

Dies soll sich jetzt ändern. Nur wie will die Bundesregierung Länder wie etwa Bayern dazu bringen, bisherige Blockaden wie die 10H Abstands-Regel aufzuheben?

In Punkt 6 der "FAQ Liste – Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sogenanntes Wind-an-LandGesetz)" (externer Link, BMWK.de) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 15.06.2022 heisst es:

"Was bedeuten die neuen Regelungen konkret für bestehende landesrechtliche Abstandsregeln, wie die bayerische 10H-Regel oder die 1000-Meter-Abstandsregeln in Brandenburg und Sachsen, bleiben diese bestehen?

  • Die bestehenden Abstandsregeln der Länder müssen angepasst werden.
  • Hierfür gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2023. Denn Abstandsregeln dürfen sich künftig nicht mehr auf Windenergiegebiete nach dem WindBG erstrecken.
  • Werden die bestehenden Abstandsregelungen nicht rechtzeitig angepasst, so sind sie nicht mehr gültig.
  • Die Länderöffnungsklausel besteht fort, das heißt die Bundesländer können grundsätzlich weiter Mindestabstandsregeln auf der Grundlage der Länderöffnungsklausel erlassen. Die Länderöffnungsklausel wird aber mit dem neuen Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) verknüpft.
  • Für den Fall, dass ein Land seine Pflichten nach dem WindBG verletzt, also die Flächenziele 2026 und 2032 nicht erreicht oder bereits 2024 nicht ausreichende Umsetzungsschritte auf dem Weg zur Zielerreichung nachweisen kann, werden die landesrechtliche Abstandsregelungen unanwendbar, das heißt sie treten automatisch außer Kraft.
  • Darüber hinaus dürfen Mindestabstandsregelungen künftig nicht zu Flächenrestriktionen führen, die der Umsetzung des 2% Flächenziels zuwiderlaufen.

Ob die Abmilderung dieser Abstandsregel in Bayern (externer Link, BR24) bereits eine Folge des absehbaren Eingriffs auf Bundesebene ist, wäre eine logische Schlußfolgerung.

Windkraft - nein Danke!

Letztendlich sind insbesondere Windkraft-Projekte extrem stark von der Akzeptanz der Bevölkerung abhängig. Verschiedene Bürgerenergie-Projekte in ganz Deutschland zeigen, dass mit der Einbindung der Menschen vor Ort eine große Hürde für Windkraft-Projekte wegfallen kann.

Ob mit dem Erneuerbare Energien Gesetz und den im "Osterpaket" angekündigten Änderungen (externer Link, Bundesregierung) in 2023 dann die Zahl der genossenschaftlich betriebenen Windparks in die Höhe schnellen wird, hängt nicht zuletzt auch von der Lieferbarkeit und den Kosten der Komponenten für Windräder ab.

Ein führender deutscher Hersteller (Nordex) schließt zumindest den letzten Standort für die Produktion in Deutschland (externer Link, Frankfurter Rundschau). Nicht nur ein schlechtes Zeichen, sondern geradezu ein Armutszeugnis für die Wirtschafts-Politik der letzten Jahrzehnte im Bereich der Erneuerbaren Energien.

Mittelstand begrüßt Pläne zur Beschleunigung des Windkraft-Ausbaus an Land

Berlin – Der Mittelstand begrüßt die Pläne der Bundesregierung, den Ausbau der Windkraft an Land zu beschleunigen.

„Neben der Schaffung einer passenden Flächen- und Planungskulisse ist aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen jedoch ein klares Bekenntnis zur Sicherung von industriellen Kapazitäten und technischem Know-how in Deutschland wichtig“,

betont Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW, hinsichtlich des heutigen Beschlusses des Bundeskabinetts für das Wind-an-Land-Gesetz.

„Ähnlich wie bei der Photovoltaik haben wir bei der Windkraft bereits große Teile einer zukunftsfähigen Industrie verloren. Ein konsequentes Gegensteuern, um diesen Wirtschaftszweig nicht nur zu retten, sondern weiter auszubauen, ist dringend notwendig“,

erklärt Jerger weiter. Die Belebung des Ausbaus der Windkraft an Land könne ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen – besonders im Mittelstand – sein.

Jerger: „Erneuerbare Energiequellen wie Windkraft oder Photovoltaik regionalisieren die Energieversorgung, senken die Kosten und schaffen Investitionsmöglichkeiten für den Mittelstand und damit nachhaltige lokale Arbeitsplätze.“ Bürokratischer Aufwand, regionale Abstandsregeln in den Bundesländern und Klagen von Anwohnern und Naturschützern haben den Ausbau der Windkraft an Land in den vergangenen Jahren massiv ausgebremst.

„Planungs- und Realisierungsprozesse für Windkraftanlagen sind zum reinsten Bürokratie-Marathon geworden. Wie dringend notwendig eine Entschlackung des Regelwerks für die Windkraft ist, sieht man deutlich daran, dass die letzte Ausschreibungsphase zu mehr als einem Drittel unterzeichnet war“,

ergänzt Professor Dr. Eicke Weber, Vorsitzender der BVMW-Kommission Energie und ehemaliger Leiter des Fraunhofer-Institutes für Solare Energiesysteme (ISE). „Nur, wenn schnell neue Flächen ausgewiesen werden, die Planungsverfahren deutlich einfacher gestaltet werden und Bürger wie Kommunen vom Ausbau der Windkraft in ihrer Region profitieren, werden wir dauerhaft mehr Projekte realisieren können.“

Quelle: PM 38/22 BVMW vom 15. Juni 2022

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