wünscht Ihnen das BVMW-Team Bayern Nord
Nun ist also offiziell, was Kenner der EU Rahmenbedingungen vielleicht schon vorher geahnt haben könnten. Es gibt keine Ausnahme für die Mehrwertsteuererhebung bei der Gasumlage.
Bei "normaler" Steuerberechnung würden also 19 % Mehrwertsteuer anfallen und kräftig zusätzliche Einnahmen in die Staatskasse spülen. Sollte man da jetzt diskutieren ob der Bund nicht eine "Übergewinn-" oder "Krisengewinn-"Steuer abführen müsste?
Aber zu den Fakten:
Quelle: Handelsblatt.com:
"[...] Die von der Bundesregierung gewünschte Ausnahme von der Mehrwertsteuer für die geplante Gasumlage ist endgültig vom Tisch. Der gegenwärtige rechtliche Rahmen lasse eine Ausnahme für die Gasumlage nicht zu, schrieb EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni am Mittwoch in einem Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). [...] Der Brief liegt dem Handelsblatt vor, zuerst hatten die Deutsche Presse-Agentur und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet. [...]"
Einer der Vorschläge von Paolo Gentiloni nach dem Bericht des Handelsblatts:
"Die Mehrwertsteuer auf Gas und damit auch auf die Gasumlage könnte gesenkt werden. Die EU-Regeln erlauben eine Absenkung auf bis zu fünf Prozent."
Ein anderer Vorschlag, der hoffentlich nicht in Betracht gezogen wird, lässt uns direkt mit Schaudern an den "Tankrabatt" denken:
"Die Einnahmen (Anm.: aus der Gasumlagen-Mehrwertsteuer) könnten alternativ als Transfers an die Energieunternehmen gehen, damit diese die Belastungen für die Endkunden gering halten können."
Kräftige Worte vom Bayerischen Wirtschaftsminister Aiwanger:
Sein Kommentar zur Entscheidung der EU-Kommission fällt gewohnt zugespitzt aus, enthält aber durchaus interessante Vorschläge:
Quelle: PM 398/22 vom 16. August 2022, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
Aiwanger: "Wenn die Bundesregierung Bürger und Wirtschaft wirklich entlasten will, muss sie Steuern an den Stellen senken, wo es uns die EU nicht verbieten kann: ein Einkommenssteuer-Freibetrag von 2000 Euro im Monat, eine Unternehmenssteuersenkung auf 25 Prozent oder eventuell eine allgemeine Mehrwertsteuerreduzierung. Jetzt Krokodilstränen zu vergießen, weil man nicht darf, was man vielleicht gar nicht aus ehrlichem Herzen will, hilft nicht weiter."
Gute Vorschläge. Die hätte mal der Regierungspartner CSU zusammen mit der CDU aktiv in den vergangenen 16 Jahren in die Bundespolitik einbringen können.
Auch hier gilt also - was man vielleicht gar nicht aus ehrlichem Herzen will, hilft nicht weiter.
Hinweis:
Autor: Wolfgang Thanner (der Artikel stellt eine persönliche Meinungsäußerung dar und ist keine offizielle Position des BVMW e.V.)