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München, 05.02.2024 Lesezeit: 4 Minuten

Startschuss zu Bayerns Best 50

Die Bewerbungsphase für den bayerischen Unternehmenspreis läuft bis 22. März 2024

Autor: Wolfgang Thanner

Der bayerische Unternehmerpreis "Bayerns Best 50" ist so etwas wie der "Oscar" für unsere mittelständischen Unternehmen. Auch 2024 wird diese Ehrung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums wieder vergeben. Die Bewerbungsphase läuft jetzt noch bis 22. März 2024.

Die Teilnahme-Kriterien (bakertilly):

  • Das Unternehmen ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz in Bayern. Die Inhaberin oder der Inhaber ist Mitglied der Geschäftsführung, des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren Gremiums.
  • Die Inhaberin oder der Inhaber hält mindestens 15 % der Anteile, im Fall einer Aktiengesellschaft mindestens 5 % der Anteile. Gehört die Unternehmerin oder der Unternehmer ausschließlich dem Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Gremium an, ist ein Anteilsbesitz von mindestens 50 % erforderlich.
  • Das Unternehmen besteht seit mindestens fünf Jahren, Stichtag ist der 31. Dezember 2018. Es beschäftigte mindestens 50 Mitarbeiter in 2023 und in der gesamten Unternehmensgruppe maximal 5.000 Mitarbeiter in 2019.
  • Das Unternehmen konnte in den vergangenen fünf Jahren, d.h. von 2019 bis 2023, den Umsatz und die Zahl der Mitarbeiter steigern. Zudem verspricht die Planung für 2024 eine positive Geschäftsentwicklung.
  • Das Umsatz- und Mitarbeiterwachstum ist vor allem auf organisches Wachstum und nicht überwiegend auf Akquisitionen zurückzuführen.
  • Das Unternehmen verfügt über eine angemessene Eigenkapitalquote und ist aktuell profitabel.

Preisträger der Jahre 2023 und 2022 können sich in diesem Jahr nicht um eine erneute Auszeichnung im Rahmen von BAYERNS BEST 50 bewerben.

Hierzu auch die Pressemitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums:

MÜNCHEN Das Bayerische Wirtschaftsministerium startet heute die Bewerbungsphase für "BAYERNS BEST 50". Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Auch in diesem Jahr werden wir wieder 50 bayerische Unternehmen, die besonders dynamisches Wachstum aufweisen, als BAYERNS BEST 50 auszeichnen. Wir wollen damit vor allem das Engagement unseres Mittelstands würdigen und Mut zur Existenzgründung in Bayern machen." Der Preis wird bereits zum 23. Mal verliehen.

Aiwanger: "Die außergewöhnlichen Leistungen und die ungebrochene Innovationskraft des bayerischen Mittelstands sind die Basis für Wohlstand und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Seine Bedeutung kann deshalb nicht hoch genug eingeschätzt werden. Mit BAYERNS BEST 50 wollen wir daher Danke sagen für den großen Einsatz der bayerischen Unternehmerinnen und Unternehmer. Die Preisträger sollen Ansporn und Vorbild für den gesamten Mittelstand sein."

Auch dieses Jahr wird die "Bayerische Unternehmerin des Jahres" prämiert. Aiwanger: "Mit dem Preis wollen wir ein Zeichen setzen, damit zukünftig noch mehr Frauen herausgehobene Aufgaben in Unternehmen wahrnehmen und den Schritt in die Selbständigkeit wagen." Kriterien für die Auszeichnung sind der wirtschaftliche Erfolg der Unternehmerin und ihre aktive Rolle im Betrieb.

Um die hohe Ausbildungsbereitschaft des Mittelstands zu würdigen, werden zwei Sonderpreise an besonders ausbildungsintensive Betriebe verliehen. In diesem Jahr soll zudem erstmals auch ein Sonderpreis vergeben werden, der ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) berücksichtigt. Dieser Preis soll der Förderung von nachhaltigen und ethischen Geschäftspraktiken dienen. "Wir wollen mit diesem Sonderpreis auch zeigen, dass Wachstum und nachhaltiges Engagement kein Widerspruch sind", so der Minister.

Mit der Auszeichnung "BAYERNS BEST 50" werden inhabergeführte Unternehmen geehrt, die in den vorangegangenen fünf Jahren ein überdurchschnittliches Mitarbeiter- und Umsatzwachstum erzielen konnten. Im Auftrag des Bayerischen Wirtschaftsministeriums werden die Preisträger von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als unabhängigem Juror nach objektiven Kriterien ermittelt.

Nähere Informationen zu den Bewerbungsmöglichkeiten und Teilnahmevoraussetzungen sind im Internet unter www.bb50.de abrufbar.

Quelle: Pressemeldung, München, 05. Februar 2024, 37/24 des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft

Ansprechpartnerin: Tanja Gabler, Stv. Pressesprecherin

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