Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-2022/neustarthilfe-2022.html

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25.01.2022

Neustarthilfe 2022 kann beantragt werden

Wolfgang Thanner
Von Corona besonders getroffene Solo-Selbständige und weitere können das Programm Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 jetzt beantragen

Überblick: Was ist die Neustarthilfe 2022?

Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt.

Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum.

Den Antrag können Sie zunächst nur selbst stellen. In wenigen Wochen wird es auch die Möglichkeit der Antragstellung über prüfende Dritte geben.

Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Alle Informationen zur Neustarthilfe findet man auf https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-2022/neustarthilfe-2022.html

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Finanzen

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