Der BVMW zeigt im FAZ-Special „Unternehmergeist 2025“ Wege für den Mittelstand der Zukunft auf.
Vom 1.7. bis 31.10.2022 haben Immobilienbesitzer Zeit, ihre Grundsteuererklärungen beim Finanzamt elektronisch einzureichen – auch wenn die reformierte Grundsteuer erst ab 2025 berechnet wird. Je nach Anzahl und Lage von Immobilien und Grundstücken kann da schon eine Menge an Daten zusammenkommen. Im Onlineseminar stellen Ihnen die Steuerexperten der dhpg die wesentlichen Eckpunkte der Reform und den einfachen Weg zur Abgabe der Daten vor. Denn das Finanzamt nimmt die Feststellungserklärung, wie es im Fachjargon heißt, nur digital entgegen. Eine Abgabe in Papierform ist nicht möglich.
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