wünscht Ihnen das BVMW-Team Bayern Nord
Fristverlängerung bis 30. September
Unternehmen in Bayern können dank Fristverlängerung noch bis zum 30. September die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen einreichen.
Mit Stand 1. Mai 2024 sind erst rund 60 Prozent eingereicht worden. Nach der Fristverlängerung auf 30. September ist die Zahl der Einreichungen im April deutlich auf rund 3.000 Anträge zurückgegangen. Im März waren es noch 18.000 pro Monat. Unternehmen, die eine der Wirtschaftshilfen erhalten haben, aber keine Schlussabrechnung vorlegen, müssen den erhaltenen Betrag leider vollständig zurückbezahlen.