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06.09.2024

Corona-Hilfen: Frist für Schlussabrechnungen endet am 30. September

Aiwanger: "Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen jetzt dringend einreichen"

Autor: Edgar Jehnes

Unternehmen können nur noch bis zum 30. September die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen vorlegen. Darauf weist das Bayerische Wirtschaftsministerium hin. Mit Stand 1. September 2024 waren erst rund 65 Prozent eingereicht worden. Unternehmen, die eine der Wirtschaftshilfen erhalten haben, aber keine Schlussabrechnung vorlegen, müssen den erhaltenen Betrag nach den Vorgaben des Bundes vollständig zurückbezahlen.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ruft deshalb alle noch fehlenden Einreicher auf: „Ich appelliere dringend an die Betriebe, die verlängerte Frist jetzt noch zu nutzen und eine Schlussabrechnung vorzulegen. Es wäre fatal, wenn Betriebe Wirtschaftshilfen zurückzahlen müssten, weil sie die formalen Kriterien nicht erfüllen, an die wir leider gebunden sind. Reichen Sie die Schlussabrechnung mit Ihren prüfenden Dritten in den noch verbleibenden Tagen bis zum Fristende am 30. September ein. Wer jetzt nicht handelt, riskiert die Frist zu verpassen und Geld zu verlieren.“

https://www.stmwi.bayern.de/pr...

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