Coronahilfen Rückzahlung

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Unternehmertum
06.04.2023

Corona-Soforthilfe: Sind Rückzahlungsforderungen gerechtfertigt?

Online-Veranstaltung am 18. April mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang

Autor: Edgar Jehnes

Seit Ende letzten Jahres erhalten rund 240.000 Unternehmen in Bayern die Aufforderung, ihre Berechtigung für COVID Soforthilfe aus 2020 eigenständig in einem Online-Verfahren zu überprüfen. Hierbei droht vielen Unternehmen jetzt eine Rückzahlungspflicht bis Ende Juni 2023.

Fakt ist:

  • Die Hilfen wurden 2020 von der Politik als nicht rückzahlbare Zuschüsse versprochen.
  • Die Voraussetzungen zur Gewährung der Zuschüsse wurden unklar formuliert und in manchen Fällen sogar nachträglich geändert.

In Nordrhein-Westfalen hat deshalb bereits ein Gericht in zweiter Instanz geurteilt, dass die Vorgehensweise der Landesregierung teilweise rechtswidrig ist und neu aufgesetzt werden muss. Schließlich widerspricht die gegenwärtige Praxis auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz, denn in Baden Württemberg werden z.B. die Personalkosten als anzurechnende Ausgaben mit berücksichtigt, in Bayern hingegen nicht. Viele Unternehmen kommen durch diese unerwarteten Rückzahlungsforderungen in Bedrängnis und wissen teilweise nicht, wie sie diese richtig berechnen oder gar zurückzahlen sollen.

Der BVMW Bayern will Licht ins Dunkel bringen und die momentan beste Verhaltensweise für Unternehmen in Bayern beschreiben. So viel sei vorab schon verraten: Es lohnt sich in vielen Fällen, erst einmal keine Rückzahlungen zu leisten. Dabei sind jedoch einige Formalien unbedingt zu beachten.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang erläutert in unserer bayernweiten Online-Veranstaltung am 18. April 2023 von 15:00 bis 16:00 Uhr die Rechtslage und beschreibt, wie Sie sich als UnternehmerIn gegebenenfalls erfolgreich wehren können und wie Sie sich dabei jetzt richtig verhalten. Nach seinem Impulsvortrag beantwortet Dr. Alexander Lang gerne auch Ihre Fragen.

Sie möchten teilnehmen? Bitte E-Mail an edgar.jehnes@bvmw.de.

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