Eine Person bedient die Tastatur eines Laptops aus dem virtuelle Icons hervorkommen

Chinnapong | Canva

Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act)

Erfahren Sie kurz und knapp, wie die EU-Richtlinie Digital Services Act die Rechte im Internet schützen und für mehr Transparenz und Sicherheit in der Onlinewelt sorgen soll.

Ziel des Digital Services Act

Der Digital Services Act beziehungsweise das Gesetz über digitale Dienste ist auf der EU-Ebene am 16. November 2022 in Kraft getreten. Anschließend ist nach Umsetzung auf Bundesebene das Digitale-Dienste-Gesetz am 14. Mai 2024 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist ein sicheres und verantwortungsvolles Umfeld im digitalen Raum. Es soll Nutzerinnen und Nutzer schützen und Unternehmen Rechtssicherheit im europäischen Binnenmarkt bieten. Das Gesetz gilt für alle digitalen Dienste die Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte online vermitteln wollen.

Mit dem Gesetz soll die Entfernung illegaler Inhalte erleichtert, die Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern geschützt und ihre Entscheidungsfreiheit sowie Autonomie garantiert werden. Besondere Sorgfaltsanforderungen gelten für Unternehmen, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer haben. Diese sind unter anderem zu einer Risikoanalyse und Risikominimierung verpflichtet.

Welche Punkte des Digital Services Act sind für den Mittelstand relevant?

Welche Unternehmen sind davon betroffen?

Das Gesetz betrifft alle Online-Vermittlungsdienste die innerhalb des EU-Binnenmarkts agieren, also Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen für Nutzerinnen und Nutzer bereitstellen. Zu diesen Unternehmen gehören, Online- Marktplätze, soziale Netzwerke, Plattformen zum Austausch von Inhalten sowie Online-Plattformen für beispielsweise Reisen und Unterbringung. Kleinstunternehmen (bis zu neun Mitarbeiter und Jahresumsatz bis zwei Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis zwei Millionen Euro) und kleine Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter und Jahresumsatz bis zehn Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis 10 Millionen Euro), bei denen es sich nicht um große Online-Plattformen oder -Suchmaschinen handelt, sind von einigen Verpflichtungen ausgenommen. Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen (mehr als 45 Millionen aktive Nutzer) gelten sehr strenge Vorschriften. Unter anderem müssen diese Unternehmen Pläne zur Reduzierung von Desinformationen, Manipulation bei Wahlprozessen, Cybergewalt gegen Frauen oder Missbrauch von Minderjährigen erstellen und Daten an Forscher und Behörden weitergeben. Außerdem müssen sie Nutzerinnen und Nutzer entscheiden lassen, ob sie personalisierte Werbung erhalten möchten.

Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?

Alle betroffenen Unternehmen müssen allgemeine Informationspflichten erfüllen. Darunter zählen Informationen zur Anschrift ihrer Niederlassung, Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme (Adresse für elektronische Post) oder auch Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde. Für Hosting-Dienste sowie Online-Plattformen gelten noch weitere Pflichten. Beispielsweise müssen Hosting-Dienste klar definierte Melde- und Abhilfeverfahren zur Meldung rechtswidriger Inhalte bereitstellen. Für Online-Plattformen, ausgenommen Klein- und Kleinstunternehmen, muss ein internes Beschwerdemanagementsystem eingerichtet werden. Hierbei muss den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit eingeräumt werden, kostenlos und elektronisch Beschwerden gegen Inhalte der Plattform einreichen zu können. Dieses System muss leicht zugänglich und benutzerfreundlich sein. Ebenfalls müssen Anbieter technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, damit Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern (z. B. Trusted Flagger) vorrangig behandelt und unverzüglich bearbeitet werden.

Weitere Bausteine des Digital Services Act

Trusted Flagger: Trusted Flagger sind integrale Bestandteile des Digital Services Act Dies sind Organisationen mit Sachkenntnis und Erfahrung bei der Identifizierung und Meldung von illegalen Inhalten. Sollte ein Trusted Flagger solche Inhalte feststellen, kann er dies an die betroffene Online-Plattform weiterleiten. Die betroffene Online-Plattform ist dazu verpflichtet der Meldung eines Trusted Flaggers Vorrang vor Meldungen anderer User zu gewährleisten und muss umgehend Maßnahmen ergreifen. Um ein Trusted Flagger zu sein, muss eine Organisation besondere Sachkenntnisse und Kompetenzen in der Erkennung, Identifizierung und Meldung rechtswidriger Inhalte, die Unabhängigkeit von allen Online-Plattformen und sorgfältige Übermittlung von Meldungen an Online-Plattformen nachweisen. Des Weiteren muss die Organisation ihren Sitz in Deutschland haben. Natürliche Personen sind vom Erlangen des Titels „Trusted Flagger“ ausgeschlossen. Trusted Flagger stehen unter Aufsicht nationaler Koordinierungsstellen, Digital Service Coordinator (DSC) genannt, und müssen jedes Jahr einen leicht verständlichen Jahresbericht veröffentlichen, in dem über die Anzahl und Art der Meldungen, die betroffenen Plattformen und die getroffenen Maßnahmen berichtet wird.

Bewertung des Digital Services Act aus Sicht des BVMW

Der BVMW begrüßt die Einschränkung der Marktmacht große Techkonzerne. So besteht die Möglichkeit, dass Mittelständler mit Ihren guten Lösungen erfolgreich in den Wettbewerb treten können. Damit kann das Wachstumspotenzial der mittelständischen Digitalwirtschaft erhöht und die Abhängigkeit von digitaler Technologie verringert werden.

Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland – Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) wurde der Digital Services Act auf EU-Ebene in Deutschland umgesetzt. Dieser hat das Telemediengesetz außer Kraft gesetzt. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen, auch VLOPs (very large online platforms) oder VLOSEs (very large online search engines) genannt, werden von der EU-Kommission beaufsichtigt. Für alle anderen betroffenen Dienste sind die nationalen Koordinierungsstellen (Digital Service Coordinator (DSC)) zuständig. In Deutschland fungiert die Bundesnetzagentur als nationaler Digital Service Coordinator (DSC) und nimmt beispielsweise Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegen. Zur Durchsetzung des Gesetzes kann die Bundesnetzagentur verschiedene Maßnahmen ergreifen. Hier legt beispielsweise §33 des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten vor. Diese folgen hauptsächlich bei Verstößen gegen Informations- Prüfungs-, Auskunfts- Und Zugangsverpflichtungen. Neben des Digital Service Coordinator (DSC) können auch Strafverfolgungs- und Marktüberwachungsbehörden sowie die Landesmedienanstalten gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen.